Wahlgrab
Wahlgräber werden zunächst für eine Nutzungszeit von 40 Jahren vergeben. Diese Nutzungszeit kann auf Wunsch verlängert werden.
Die Lage der Grabstätte wird gemeinsam mit der Friedhofsverwaltung ausgewählt. In Wahlgräbern für Särge können zusätzlich Urnen oder Kindersärge beigesetzt werden.
Die Nutzungsberechtigten haben das Recht, eine Bestattung in einer freien Grabstelle ihrer Wahlgrabstätte vorzunehmen. Außerdem entscheiden sie, welche weiteren Personen dort beigesetzt werden können.
Für Sargbestattungen gilt eine Ruhefrist von 30 Jahren, für Urnenbestattungen beträgt sie 20 Jahre.
| Friedhöfe: | Waldfriedhof, Friedhof Ihmert, Friedhof Frönsberg |
| Art:: | Sarg und Urnengrab |
| Nutzungszeit: | 40 Jahre |
| Ruhezeit: | 30 Jahre für Sargbestattung, 20 Jahre für Urnenbestattung |