Vorteile der Präqualifikation (PQ) für Ihr Unternehmen

Die Stadt Hemer empfiehlt:

Nutzen Sie die PQ als Erfolgs-Chance für Ihr Unternehmen - eine Art "Gütesiegel" - und vermeiden Sie zeitlichen Aufwand im öffentlichen Vergabeverfahren.

Von der Präqualifikation wird die vollständige Leistungskette bis hin zum Nachunternehmereinsatz erfasst. Sie vermeiden das Risiko eines Ausschlusses von Angeboten Ihres Unternehmens aus formellen Gründen, z.B. wegen unvollständiger oder nicht aktueller Eignungsnachweise.

Ihre Nachweise und Referenzen sind jederzeit von interessierten öffentlichen Auftraggebern einsehbar und machen Sie damit zu einem attraktiven potentiellen Bieter!
 

Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.

Unternehmen im Bausektor müssen gem. § 6 ff. der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A) dem öffentlichen Auftraggeber (öAG) gegenüber ihre Eignung dokumentieren. Dies geschieht durch Vorlage von Einzelnachweisen oder mit Hilfe der Präqualifizierung.

Lesen Sie hierzu die Hinweise für Bieter (Faltblatt):

https://www.pq-verein.de/fileadmin/dokumente/PQ_Hinweisblatt_f%C3%BCr_Bieter_2017_.pdf

 

Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich

Mit der Änderung des Vergaberechts Anfang 2016 wurde die Möglichkeit geschaffen, dass sich Unternehmen in einem Verzeichnis eintragen lassen können, um eine rechtssichere Position gegenüber den öffentlichen Auftraggebern zu erhalten. Eine Eintragung hat eine Eignungsvermutung zur Folge, die bei der Beteiligung an öffentlichen Aufträgen im Inland oder in anderen EU-Mitgliedstaaten benötigt wird. Im Gegensatz zur reinen PQ muss die Eintragung ins amtliche Verzeichnis von allen öffentlichen Auftraggebern anerkannt werden.

Die Führung des amtlichen Verzeichnisses erfolgt durch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK e.V.).

Das Verzeichnis umfasst nicht nur IHK-Mitglieder, sondern auch Handwerksunternehmen und freiberuflich Tätige.

 

Weitere Fragen und Antworten finden Sie hier:

https://www.amtliches-verzeichnis.ihk.de/FAQ.aspx