Baumaßnahme K 16 Geitbecke

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat in Auftragsverwaltung für den Märkischen Kreis eine Fahrbahnsanierung auf der K 16 auf ca. 340 m Länge durchführen lassen. Die Stadt Hemer war mit der Erneuerung des östlichen Gehweges (auf Seite der Kirche) an dieser Baumaßnahme beteiligt, die Stadtentwässerung Hemer mit der Erneuerung einer Bachverrohrung.


Wie ist mit der neuen Fahrbahnmarkierung umzugehen?

Die rechtliche Situation ist eindeutig: Der Schutzstreifen darf nur im Ausnahmefall befahren werden (z.B. Lkw oder Linienbusse), im Regelfall ist links davon zu fahren; dies gilt auch im Fall des Rückstaus etwa aufgrund von Rotlicht an der Ampel B7/K16. Erst im unmittelbaren Knotenbereich zwischen Gehweg und Mittelinsel besteht jetzt noch eine Zweispurigkeit für die Vorsortierung Linksabbieger bzw. Geradeaus/Rechtsabbieger (s. Anlage).

An den haltenden Fahrzeugen kann und darf nur links vorbei gefahren werden, wenn dies die Verkehrssituation erlaubt. Die durchgezogene Linie im Vorfeld der Mittelinsel darf keinesfalls überfahren werden. Die dort verfügbare Fahrbahnbreite von 4,50 m links vom Schutzstreifen erlaubt aber zumindest für zwei Pkw die vorsichtige Vorbeifahrt. Weiter hinten ist dies nicht der Fall, dort ist das Vorrücken der vorderen Fahrzeuge abzuwarten.