Denkmalschutz

Zuständig für den Denkmalschutz sind die Eigentümer. Diese und sonstige Nutzungsberechtigte haben ihre Denkmäler instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen, soweit ihnen das zumutbar ist. Die Rechtsgrundlage liefert das Denkmalschutzgesetz.

Die Untere Denkmalbehörde, die in der Stadt Hemer im Amt für Planen, Bauen und Verkehr angesiedelt ist, ist zuständig für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes. Sie berät aber auch in Fragen der technischen Erhaltung und des praktischen Denkmalschutzes, zusammen mit anderen Fachbehörden.

Die Untere Denkmalbehörde leitet die Verfahren zur Ein-, bzw. Austragung von Bau- und Gartendenkmälern in die, bzw. aus der Denkmalliste. Sie erteilt die denkmalrechtliche Erlaubnis für Baumaßnahmen und die Bescheinigung zur steuerlichen Vergünstigung nach Anhörung der Fachbehörde für den Denkmalschutz. Für Baudenkmäler ist dies das LWL in Münster. Die Untere Denkmalbehörde berät die Eigentümer im Umgang mit ihrem Denkmal. Die Zuständigkeit für Bodendenkmäler liegt z.Z. noch bei der Unteren Denkmalbehörde. Sie geht nach einer Übergangsfrist auf die Obere Denkmalbehörde (Märkischer Kreis) über.

Ein Gebäude, das als solches Denkmalwert besitzt, ist von der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde in die Denkmalliste einzutragen. Der Denkmalwert wird von der Fachbehörde, dem LWL in Münster, beurteilt. Die Eintragung erfordert einen politischen Beschluss. Zuständiges Gremium ist der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr. Die Unterschutzstellung kann auf Antrag oder auch von "von Amts wegen" erfolgen. Erst nach Eintragung in die Denkmalliste handelt es sich um ein Baudenkmal im denkmalrechtlichen Sinne.

Falls damit zu rechnen ist, dass ein Denkmal in die Denkmalliste eingetragen wird, soll die Untere Denkmalbehörde anordnen, dass das Denkmal als vorläufig eingetragen gilt.

Neben der Unterschutzstellung von Einzelgebäuden und Gärten können "Denkmalbereiche" festgesetzt werden. Dies sind Bereiche mit einer Mischung aus denkmalgeschützten Gebäuden und nicht geschützten Gebäuden. Geschützt wird nicht unbedingt immer das ganze Gebäude, sondern ggf. nur der Teil, der schutzwürdig ist, wie z. B. eine bestimmte Decke (Stuckdecken etc.), Fenster oder andere Bauteile. Die öffentliche Denkmalliste der Stadt Hemer enthält folgende Angaben:

1. Kurzbezeichnung des Denkmals

2. Lagemäßige Bezeichnung des Denkmals (Straße, Hausnummer)

3. Tag der Eintragung

Wer ein Baudenkmal oder einen Teil eines Baudenkmals beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder dessen bisherige Nutzung verändern will, bedarf der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Instandsetzungsarbeiten bedürfen keiner Genehmigung, wenn sie sich nur auf Teile des Denkmals auswirken, die für seinen Denkmalwert ohne Bedeutung sind. Die Entscheidung der Genehmigungsfreiheit obliegt ausschließlich der Unteren Denkmalbehörde.

Der Unteren Denkmalbehörde steht als Fachbehörde für den Denkmalschutz das Westfälische Amt für Denkmalpflege in Münster beratend zur Seite. Sämtliche Verfahren und denkmalrechtlichen Erlaubnisse werden nach Anhörung der Fachbehörde erteilt.

Bauvorhaben in der unmittelbaren Nachbarschaft von Denkmälern unterliegen ebenfalls der Erlaubnispflicht seitens der Unteren Denkmalbehörde. So wird sichergestellt, dass die Denkmaleigenschaften des geschützten Objektes nicht durch die Nachbarbebauung unzumutbar gestört werden.

Das Land fördert kommunale, kirchliche und größere private baudenkmalpflegerische Maßnahmen an Denkmälern. Kleinere private Denkmalpflegemaßnahmen werden seitens des Landes hauptsächlich indirekt durch die sogenannten Pauschalzuweisungen des Landes an die Gemeinden unterstützt. Voraussetzung für die Gewährung der Pauschalzuweisung ist, dass die Gemeinde eigene Fördermittel in gleicher Höhe im Haushalt ausgewiesen hat und ein von der Gemeinde politisch beschlossenes Förderkonzept für die entsprechende Maßnahme vorliegt.

Link: Übersicht der Denkmäler in Hemer

Link: Denkmalschutzgesetz NRW

Link: Steuertipps für Denkmaleigentümer

Die Liste der Denkmäler in Hemer

NrLageObjektDenkmal seit:
1Geitbecke 10Kath. Pfarrkirche St. Peter u. Paul1982
2Hönnetalstraße 21Villa Grah1982
3Hauptstraße 209Städt. Verwaltungsgebäude (Villa Prinz)1982
4Hönnetalstraße 257Ev. Pfarrkirche,Deilinghofen1982
5Auf dem Hoeborn 1Ehem. Bauernhaus(z.Z. Wohnhaus)1983
6Pastoratstraße7Wohnhaus mit Stallanbau  (ehem. Pastorat)1983
7Geitbecke 10Haus Hemer mit Nebengebäuden1983
8Seilerstraße 4Ehem. Pastorat St. Peter u. Paul1984
9Hauptstraße 22Bahnhof Hemer-Westig m. ges. äußeren Gebäude1984
10Bäingsen 1Teilobjekte des Gutes Bäingsen1984
11Edelburg 6Ehem. Wasserschloss "Haus Edelburg"1985
12Hauptstr. 116Ehem. Amtshaus1985
13Iserlohner Str./Lohstr.Ehrenmal Hemer-Westig1985
14Gartenstraße 29Gebäude/Villa1986
15Hönnetalstraße 127Ehem. Feuerwehrgerätehaus1986
16Altenaer Str. 54Gebäude / Villa1987
17Mendener Str. 147Wohngebäude1987
18Kirchstr. 3Ebberg-Kirche1989
19SeilerstraßeKath. Friedhof (Grabstein Benzler)1089
20SeilerstraßeKath. Friedhof (Grabstein Terheyden)1989
21HauptstraßeStellwerk des ehem. Bahnhofs Hemer-Westig1989
22Klusenstein 1Burg Klusenstein1990
23Im Ohl 77Wohnhaus1991
24 - 68Im OhlEhem. Ohlfriedhof (45 kleine Grabsteine)1992
69Altenaer Str. 127aWohngebäude1992
70Hönnetalstraße 39aWohn- u. Wirtschaftsgebäude1995
71Hellestraße 40Ehem. Wasserbehälter1999
72Hauptstraße 110Gebäude2001
73In den Weiden 8Wohngebäude2001
74In den Weiden 10Wohngebäude2001
75In den Weiden 12Wohngebäude2001
76Hauptstraße 303aGebäude (Büro)2001
77Stephanopeler Str. 40Gebäude (Büro)2001
78Kantstraße 14Wohngebäude2001
79In den Weiden 2Wohngebäude2001
80Am Perick 62Wohngebäude2001
81In den Weiden 3Wohngebäude2001
82In den Weiden 5Wohngebäude2001
83In den Weiden 1Wohngebäude2001
84Am Perick 62aWohngebäude2001
85Hönnetalstraße 62aPfarrkirche St. Bonifatius2001
86Stephanopel 61Wohngebäude2001
87In den Weiden 13Wohn- u. Wirtschaftsgebäude2001
88Hauptstraße 201-205Bücherei und ehem. Jugendzentrum2017
89Am SinnerauwerKatholische Pfarrkirche Christkönig2019

Ihre Ansprechperson

Herr Dipl.-Ing. Torsten Paczulla
02372 551-351
Rathaus I
Raum 604
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

 

 

Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.