Anrufer drängen zu Energieberatungen – Warnung vor Vertragsabschlüssen

PRESSEMITTEILUNG DER VZ NRW - Mit verschiedenen Maschen und falschen Behauptungen drängen Anrufer in Hemer derzeit Hausbesitzer zu einer Energieberatung. Die Stadt Hemer macht gemeinsam mit der Verbraucherzentrale NRW darauf aufmerksam, dass die von mehreren Verbrauchern geschilderten Vorgehensweisen nicht auf seriöse Angebote schließen lassen.

SSEMITTEILUNG DER VZ NRW - Mit verschiedenen Maschen und falschen Behauptungen drängen Anrufer in Hemer derzeit Hausbesitzer zu einer Energieberatung. Die Stadt Hemer macht gemeinsam mit der Verbraucherzentrale NRW darauf aufmerksam, dass die von mehreren Verbrauchern geschilderten Vorgehensweisen nicht auf seriöse Angebote schließen lassen. |

Mit verschiedenen Maschen und falschen Behauptungen drängen Anrufer in Hemer derzeit Hausbesitzer zu einer Energieberatung. Die Stadt Hemer macht gemeinsam mit der Verbraucherzentrale NRW darauf aufmerksam, dass die von mehreren Verbrauchern geschilderten Vorgehensweisen nicht auf seriöse Angebote schließen lassen. Mal geben die Anrufer vor, es bestehe eine Pflicht zum Energieausweis für alle Häuser. Mal heißt es, für Häuser über 30 Jahre sei eine Energieberatung vorgeschrieben. „Beide Pflichten existieren nicht“, klärt die örtliche Energieberaterin Birgit Stracke von der Verbraucherzentrale auf.

Zwar werde die meist kurzfristig für denselben oder den folgenden Tag anberaumte Beratung wohl kostenlos angeboten. Doch ist nach Auffassung der Stadtverwaltung nicht davon auszugehen, dass nach der Vorspiegelung falscher Tatsachen eine unabhängige und angemessene Beratung erfolgt. Vielmehr sei anzunehmen, dass hier eigene Handwerksleistungen verkauft werden sollen.

„Unabhängig vom genauen Vorgehen gibt es für alle Haustürgeschäfte einen ganz einfachen Ratschlag: Unterschreiben Sie nichts sofort“, betont Energieberaterin Stracke. Besonders, wenn es um hohe Summen gehe, müsse Zeit sein, um ein Angebot unter die Lupe zu nehmen. „Einen Kleinwagen kauft man ja auch nicht spontan, nur weil gerade überraschend ein Autoverkäufer an der Haustür klingelt.“

Wer bereits einen Vertrag an der Haustür unterschrieben hat, hat in vielen Fällen ein gesetzliches Widerrufsrecht, das 14 Tage ab Vertragsschluss gilt. Wurde bei Vertragsschluss nicht über dieses Recht informiert, besteht es sogar länger. Es erlischt aber spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen.

Rechtliche Beratung nach Haustürgeschäften sowie Unterstützung rund um die Energie gibt es in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Iserlohn, Theodor-Heuss-Ring 5.

 

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