Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stufe 3)

Die Stadt Hemer hat den Lärmaktionsplan Stufe 3 erstellt, der am 26. Februar 2019 durch die Mitglieder des Rates der Stadt beschlossen wurde.

Der Lärmaktionsplan basiert auf der Lärmkartierung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW von 2017, bei der klassifizierte Hauptverkehrsstraßen mit einem Kfz-Aufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr erfasst wurden.

Die Stadt Hemer ist mit der B7, der L682 und der L683 betroffen: B7 zwischen den Stadtgrenzen Iserlohn und Menden, L682 (Iserlohner Straße, Hauptstraße, Teile der Hönnetalstraße) zwischen der Stadtgrenze Iserlohn in Westig und dem Beginn der Ortsdurchfahrt Deilinghofen und die Innenstadtbereiche der L683 (Hauptstraße, Im Ohl, Bahnhofstraße, Hauptstraße)

Der Lärmaktionsplan Stufe 3 stellt eine Fortschreibung des Lärmaktionsplans Stufe 2 aus dem Jahr 2014 dar und überprüft gleichzeitig auf Basis der aktuellen Lärmkartierung die Lärmsituation in Hemer. Eine Gegenüberstellung der Lärmkartierungswerte von 2012 (Stufe 2) und 2017 (Stufe 3) zeigt in nahezu allen Bereichen einen erfreulichen Rückgang der Belastung.

Den Lärmaktionsplan Stufe 3 hält die Stadt Hemer unter www.hemer.de/laerm im PDF-Format bereit.

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