Hinweis zur Deckensanierung der B7/Märkische Straße

Geschwindigkeitsbeschränkung muss voraussichtlich bis Mitte Dezember 2026 aufrechterhalten werden.

Straßen.NRW hat der Stadt Hemer mitgeteilt, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung voraussichtlich bis Mitte Dezember 2026 aufrechterhalten werden muss, da die erforderliche Griffigkeit der Fahrbahnoberfläche derzeit noch nicht vollständig gegeben ist. Hintergrund ist, dass die neue Asphaltdeckschicht mit Brechsand abgestreut wird, um die Anfangsgriffigkeit der Deckschicht zu erhöhen. Durch lose und sich über einen längeren Zeitraum weiterhin lösende Sandkörner (Rollsplitt) entsteht hier eine Verkehrsgefahr, insbesondere für Zweiradfahrer. Der Brechsand und das dazugehörige Verkehrszeichen sind zwar verschwunden, aktuell wird die Griffigkeit der Asphaltdecke allerdings noch nicht als ausreichend bewertet. Da diese Verkehrsgefahr nicht unmittelbar zu erkennen ist, wird durch entsprechende Beschilderung auf diese hingewiesen. 

Es handelt sich um eine Baumaßnahme von Straßen.NRW, da eine Bundesstraße betroffen ist.

Zurück zur Übersicht