Jährlicher Einkommensnachweis

Bitte denken Sie daran, dass nach der Satzung der Stadt Hemer über die Erhebung von Elternbeiträgen für Betreuungsangebote in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege einmal jährlich zum 30.09. ein Nachweis über das Einkommen des Vorjahres eingereicht werden muss.

Um das im Vorjahr vorläufig festgelegte Einkommen abschließend zu überprüfen, werden entsprechende Nachweise aus dem betreffenden Zeitraum ( Januar bis Dezember) benötigt. Sollten auch für vorangegangene Jahre keine Nachweise vorgelegt worden sein, so sind auch diese einzureichen.

Beispiele für Einkommensnachweise sind:

- Einkommenssteuerbescheide ( bei bestimmten Einkommensarten verpflichtend)

- Lohnabrechnungen oder Lohnsteuerbescheinigung ( Bei durchgehender Tätigkeit für einen Arbeitgeber reicht die Dezember Abrechnung aus)

- Bescheide über Lohnersatzleistungen ( Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld…)

- Bescheide über Sozialleistungen ( Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag…)

Auch wenn sich bei Ihnen im Vergleich zum Vorjahr nichts am Einkommen geändert hat, ist die Vorlage der Unterlagen einmal jährlich erforderlich.

Bitte reichen Sie die benötigten Nachweise bis spätestens zum 30.09. ein. So können wir prüfen, ob Ihre bisherige Einstufung weiterhin richtig ist und Ihren Elternbeitrag entsprechend festsetzen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

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