Stadt Hemer informiert über neue Regelungen des Landes

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Die wichtigsten Details teilt die Stadt Hemer folgend mit, alle Informationen sind auch auf der Internetseite des Landes NRW unter www.land.nrw/corona zu finden.

Im Anschluss an die Ministerpräsidentenkonferenz in der vergangenen Woche hat das Land NRW die Coronaschutzverordnung fortgeschrieben. Ab sofort gilt auch in Hemer die 2G-Regel im Freizeitbereich und 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Die wichtigsten Details teilt die Stadt Hemer folgend mit, alle Informationen sind auch auf der Internetseite des Landes NRW unter www.land.nrw/corona zu finden.

Im Freizeitbereich gilt jetzt und bis auf weiteres die 2G-Regelung (genesen oder geimpft). Dazu gehören Konzerte, der Hallenbad-Besuch, der Weihnachtsmarkt vom 3. bis 5. Dezember (hier erfolgt eine Einzäunung und Einlasskontrolle), sämtliche Sporthallen, -plätze und –anlagen (Kontrollpflicht durch Vereine), der Gastronomie-Bereich, die Musikschule und die Stadtbücherei. Für Kinder bis einschließlich 15 Jahre gilt die 2G-Regelung nicht.

„2Gplus“, d.h. auch geimpfte und genesene Personen müssen einen negativen Test von unabhängigen Stellen (Testzentren, etc.) vorweisen, gilt bei Feiern und Tanzveranstaltungen.

Die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) wird bei standesamtlichen Trauungen, Beisetzungen, in Frisör-Geschäften und Fahrschulen angewendet.

Der Sauerlandpark Hemer freut sich über Gäste des SparkassenWintergartens, die geimpft oder genesen sind (2G-Regel), wobei der normale Besuch des Familienparks wie der Spaziergang in einem öffentlichen Stadtpark gehandhabt wird. Das bedeutet, das hier keine verschärfende Regelung Anwendung findet.

Das Ordnungsamt der Stadt Hemer wird im gesamten Stadtgebiet die Einhaltung der Regelungen kontrollieren.

Sofern Bürgerinnen und Bürger einen Rathausbesuch planen, bittet die Stadt Hemer zum Schutz der Besucher selbst und der Verwaltungsmitarbeiter, einen Termin mit der jeweiligen Sachbearbeitung zu vereinbaren und die 3G-Regel einzuhalten. Termine für einen Besuch des Bürgerbüros können unter Tel. 02372/551-160 oder online unter www.hemer.de/termin vereinbart werden. Am bequemsten und sichersten ist es aber, das Serviceportal der Stadt Hemer von zu Hause aus zu nutzen. Darin können Anträge und Anfragen digital an die Stadt Hemer übermittelt werden. Erreichbar ist es unter der Adresse: www.hemer.de/serviceportal. Für Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zum Thema Corona wurde ein Bürgertelefon unter Tel. 02372/551-700 und -701 montags bis donnerstags zwischen 8 und 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr eingerichtet. Für Fragen von Hemeraner Gewerbetreibenden steht Wirtschaftsförderer Felix Mohri unter Tel. 02372/551-236 (Mail: f.mohri@hemer.de) zur Verfügung.

 

Weiterhin 3G an Arbeitsplätzen und –stätten:
Arbeitgeber und Beschäftigte müssen bei Betreten der Arbeitsstätte einen Impf- und Genesenennachweis oder eine aktuelle Bescheinigung über einen negativen Coronatest mitführen, später zur Verfügung halten oder beim Arbeitgeber freiwillig hinterlegen. Die Kontrollen obliegen den Arbeitgebern.

Weiterhin muss der Arbeitgeber den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten die Möglichkeit eines Homeofficearbeitsplatzes anbieten, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.

Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche für alle in Präsenz Arbeitenden Antigen-Schnell- oder Selbsttests anzubieten. Ausnahmen für vollständig Geimpfte beziehungsweise von einer COVID-19 Erkrankung genesene Beschäftigte sind vorgesehen.

Informationen zur Corona-Situation.

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