Die Stadt Hemer hat den Entwurf des Doppelhaushalts 2026/2027 samt Haushaltssicherungskonzept (HSK) am Dienstag, 3. November, in den Rat eingebracht. Wegen überwiegend von außen verursachter Belastungen hält die Verwaltung Einsparungen und Steuererhöhungen ab 2027 für unvermeidbar.
Steigende Sozialausgaben, Personalkosten, Zinsen und die Kreisumlage treffen auf schwächere Steuereinnahmen. Die Kreisumlage finanziert Aufgaben des Märkischen Kreises. Bund und Land übertragen den Kommunen zudem Aufgaben, deren Finanzierung nicht ausreichend gesichert ist. Beispiele sind die Sozialleistungen, der Ausbau der U3-Betreuung oder der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Hier fordert die Stadt eine Finanzierung nach dem Konnexitätsprinzip: Wer Aufgaben überträgt, muss auch die notwendigen Mehrkosten ausgleichen. Für die Jahre 2026 bis 2030 weist die Planung Fehlbeträge von insgesamt rund 112 Millionen Euro aus. „Sparen allein löst unser Problem nicht“, erklärte Sven Frohwein, Erster Beigeordneter und Kämmerer, in seiner Rede zur Haushaltseinbringung im Alten Casino am Sauerlandpark, „wir brauchen eine dauerhafte Neuordnung der Finanzbeziehungen.“
Ohne ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) wäre es der Verwaltung nicht möglich, in den nächsten Jahren genehmigungsfähige Haushalte aufzustellen. Das HSK soll bis 2036 den Weg zu einem ausgeglichenen Haushalt aufzeigen. Über den gesamten Zeitraum sind rund 220 Millionen Euro an Einsparungen und Mehreinnahmen geplant. Vorgesehen sind sofortige Kürzungen des Verwaltungsbudgets um pauschal vier Prozent und der Zuschüsse für freiwillige Leistungen, Einrichtungen und den Sauerlandpark um zehn Prozent. Die Nachbesetzung freiwerdender Stellen wird in jedem Einzelfall intensiv geprüft, Gebühren und Beiträge sowie Essensgelder im Kita- und Ganztagsbereich müssen angepasst werden.
Investitionen in Schulen, Kitas, Straßen, Feuerwehr und Hochwasserschutz sind dennoch vorgesehen. „Wir benötigen dringend sehr harte Einschnitte, dürfen aber zeitgleich nicht zerstören, was unsere Stadt ausmacht“, betonte Bürgermeister Christian Schweitzer in seiner Haushaltsrede vor den Ratsmitgliedern. Zugleich verdeutlichte er den Ernst der finanziellen Lage: „Unsere Aufgabe ist es, zu unterscheiden zwischen dem, was besonders wichtig ist, und dem, was im Moment nicht realisierbar ist. Der Haushaltsentwurf setzt daher klare Prioritäten bei der Festigung der Stadt Hemer als familienfreundliche Stadt.“
Für die Grundsteuer B schlägt die Verwaltung ab 2027 einen einheitlichen Hebesatz von 1.120 Prozent vor. Bisher gelten 778 Prozent für Wohngrundstücke und 1.523 Prozent für Gewerbe- und Mischgrundstücke. Wegen rechtlicher Unsicherheiten empfiehlt die Verwaltung die Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz. Dadurch werden Belastungen zwischen den Grundstücksarten verschoben; zugleich soll die Stadt mehr einnehmen. Den individuellen Steuermessbetrag legt das Finanzamt fest. Für Wohngrundstücke bedeutet die Änderung bei unverändertem Messbetrag eine stärkere Steuerbelastung. Bei bisher höher besteuerten Gewerbe- und Mischgrundstücken sinkt die Belastung dagegen.
Zwei Modellrechnungen zeigen die Folgen: Bei einem Wohngrundstück mit 80 Euro Steuermessbetrag steigt die Jahressteuer von 622,40 auf 896 Euro. Das sind 273,60 Euro mehr im Jahr, rechnerisch 22,80 Euro im Monat. Werden auf eine Mietwohnung bisher anteilig 272,30 Euro Grundsteuer umgelegt, wären es bei unverändertem Messbetrag und Verteilungsschlüssel künftig rund 392 Euro – rund zehn Euro mehr im Monat. Voraussetzung ist eine entsprechende mietvertragliche Vereinbarung zur Umlage. Die Beispiele sind keine Durchschnittswerte für Hemer. „In einer Zeit, in der alles teurer wird, ist das für viele eine enorme Belastung“, sagte Schweitzer. Maßgeblich bleibt für die Berechnung der individuelle Messbetrag des Grundstücks, der vom Finanzamt festgelegt wird.
Bei der Gewerbesteuer soll der Hebesatz zum Jahreswechsel von 480 auf 500 Prozent steigen. Beispiel: Ein Betrieb mit 1.000 Euro Messbetrag bezahlt dann jährlich 5.000 statt 4.800 Euro vor möglichen steuerlichen Anrechnungen. Die Grundsteuer A, die Hundesteuer und die Vergnügungssteuer sollen zum 1. Januar 2027 einmalig um etwa 15 Prozent angehoben werden. Ab 2031 sieht das HSK weitere Anhebungen der Hebesätze auf 1.550 Prozent bei der Grundsteuer B und 560 Prozent bei der Gewerbesteuer vor.
Hemer verbringt das gesamte Jahr 2026 in der vorläufigen Haushaltsführung. Erlaubt sind dabei ausschließlich rechtlich verpflichtende oder für notwendige Aufgaben unaufschiebbare Ausgaben. Neue freiwillige Angebote sind ausgeschlossen.
In den kommenden Wochen beraten die Ratsfraktionen intern und bringen eigene Vorstellungen, Ideen und Prioritäten ein. Der Ratsbeschluss zum Doppelhaushalt 2026/2027 ist für Dezember 2026 vorgesehen. Da Hemer das gesamte Jahr 2026 in der vorläufigen Haushaltsführung bleibt, muss der Doppelhaushalt rückwirkend das Jahr 2026 und zugleich das kommende Jahr 2027 abdecken. Die Steuererhöhungen sollen ab 2027 gelten; für 2026 sind keine rückwirkenden Erhöhungen vorgesehen. Anschließend prüft die Kommunalaufsicht des Märkischen Kreises den Haushalt und muss das HSK genehmigen. Erst nach Abschluss des Verfahrens und öffentlicher Bekanntmachung kann Hemer die vorläufige Haushaltsführung verlassen.