Beitragsangelegenheiten (Erschließungsbeitrag)
Die Stadt Hemer erhebt zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für Erschließungsanlagen einen Erschließungsbeitrag nach Maßgabe des BauGB (§§ 127 ff.) und der Erschließungsbeitragssatzung in der jeweils gültigen Fassung. Der Erschließungsbeitrag dient der Abgeltung des Erschließungsvorteils der Grundstückseigentümer (Erbbauberechtigten).
Weiterhin erhebt die Stadt Hemer Beiträge nach § 8 KAG NW und der jeweils gültigen Straßenausbaubeitragssatzung, die dem Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Verbesserung von Straßen, Wegen und Plätzen, jedoch ohne die laufende Unterhaltung und Instandsetzung, dienen. Sie werden von den Grundstückseigentümern als Gegenleistung dafür erhoben, dass ihnen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Anlagen wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte.
Infos im Überblick
Zuständige Abteilungen
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Frau Anne Pullmann
Raum 708
Hademareplatz 44
58675 Hemer
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