Ehefähigkeitszeugnis

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dieses fordert. Auskunft erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen.

Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat bzw. bei Wohnsitz im Ausland seinen letzten Wohnsitz hatte.

Da die vorzulegenden Unterlagen individuell sehr unterschiedlich sein können, kann an dieser Stelle hierzu keine Information gegeben werden.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen in einem persönlichen Gespräch innerhalb unserer Öffnungszeiten an uns.

Wir beraten Sie gerne!

Ehefähigkeitszeugnisse,Zeugnisse,Ehe

Infos im Überblick

Die Gebühr beträgt mindestens 50 Euro.

Gebührensatzung Personenstandswesen

Herr Markus Falk
Standesbeamter & Friedhofsverwaltung
02372 551-119
standesamt@­hemer.de
Türmchenvilla -Villa Prinz-
Raum 1
Hauptstrasse 209
58675 Hemer

Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.

Frau Cindy Klinner
Standesbeamtin
02372 551-121
standesamt@­hemer.de
Türmchenvilla -Villa Prinz-
Raum 4
Hauptstrasse 209
58675 Hemer

Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.

Frau Annika Wiengarn
Standesbeamtin
02372 551-132
standesamt@­hemer.de
Türmchenvilla -Villa Prinz-
Raum 7
Hauptstrasse 209
58675 Hemer

Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.

Frau Katja Schubert
02372 551-123
standesamt@­hemer.de
Türmchenvilla -Villa Prinz-
Raum 5
Hauptstrasse 209
58675 Hemer

Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.