Ehefähigkeitszeugnis
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dieses fordert. Auskunft erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat bzw. bei Wohnsitz im Ausland seinen letzten Wohnsitz hatte.
Da die vorzulegenden Unterlagen individuell sehr unterschiedlich sein können, kann an dieser Stelle hierzu keine Information gegeben werden.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen in einem persönlichen Gespräch innerhalb unserer Öffnungszeiten an uns.
Wir beraten Sie gerne!
Infos im Überblick
Kosten
Die Gebühr beträgt mindestens 50 Euro.
Zuständige Abteilungen
Wer hilft mir weiter?
Herr Markus Falk
Raum 1
Hauptstrasse 209
58675 Hemer
Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.
Frau Cindy Klinner
Raum 4
Hauptstrasse 209
58675 Hemer
Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.
Frau Annika Wiengarn
Raum 7
Hauptstrasse 209
58675 Hemer
Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.
Frau Katja Schubert
Raum 5
Hauptstrasse 209
58675 Hemer
Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.