Gewerbezentralregister - Auszug
In der Bundesrepublik Deutschland führt das Bundesamt für Justiz in Bonn ein zentrales Register, auch Gewerbezentralregister genannt. Bei diesem Register handelt es sich um ein Strafregister für Gewerbetreibende. Hier werden Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Verwaltungsentscheidungen (zum Beispiel Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen oder Konzessionen), die im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangen oder erlassen wurden, eingetragen. Der Auszug beinhaltet alle Entscheidungen, die im Gewerbezentralregister über den Antragsteller gespeichert sind. Ein Gewerbezentralregisterauszug kann für natürliche Personen sowie für juristische Personen und Personenvereinigungen ausgestellt werden.
Die Auskunft über natürliche Personen beantragen Sie im Bürgerbüro.
Für die Auskünfte über juristische Personen (GmbH, KG, e.V.) und Personengesellschaften (GbR, OHG) wenden Sie sich bitte an die Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes der Stadt Hemer.
Der Auszug muss persönlich bei der Gemeinde beantragt werden, in der die juristische Person (vertreten durch Geschäftsführer) oder die Personenvereinigung (vertreten durch Gesellschafter) ihren Hauptsitz hat.
Die persönliche Vorsprache ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Vertreter der juristischen Person kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Die Gewerbemeldestelle der Stadt Hemer nimmt lediglich Ihren Antrag auf Erteilung einer Auskunft auf und leitet diesen dann spätestens am nächsten Werktag an das Bundesamt für Justiz weiter.
Die beantragte Auskunft erhalten Sie bzw. die von Ihnen angegebene Behörde dann direkt vom Bundesamt für Justiz.
Zu den Bearbeitungszeiten des Bundesamtes für Justiz kann keine konkrete Aussage gemacht werden. Erfahrungsgemäß wird die gewünschte Auskunft in einem Zeitraum von ein bis drei Wochen ab Tag der Antragstellung erteilt.
Infos im Überblick
Kosten
Die Gebühr für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt zurzeit 13 Euro. Die Gebühr ist bei Antragstellung in der Gewerbemeldestelle bar oder im Bürgerbüro mit EC-Karte zu entrichten.
Was muss ich mitbringen?
Personalausweis oder Reisepass bzw. Identitätskarte des gesetzlichen Vertreters ggf. Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen).
Rechtsgrundlagen
Bundeszentralregistergesetz
Zuständige Abteilungen
Wer hilft mir weiter?
Herr Risse
Raum 113
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag | |
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Montag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Freitag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.