Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Sozialgesetzbuch-XII (Bürgergeld)

Älteren und dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus ihren Einkommen und Vermögen bestreiten können, ist auf Antrag Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu leisten.

  • Hierbei handelt es sich um Personen, die die
  • Regelaltersgrenze (65+) erreicht haben oder das

18. Lebensjahr vollendet haben, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert sind und bei denen es unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.

 

Grundsicherung ist Einkommens- und Vermögensabhängig und wird nur nachrangig gewährt. Daher erhält Grundsicherung nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft sowie seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von anderen Sozialleistungs-Trägern erhält.

Hinweis auf Terminvergabe:

Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner(in).

 

 

Infos im Überblick

Was im einzelnen vorzulegen ist, hängt natürlich von der Art der beantragten Leistung ab. In aller Regel sind aber folgende Nachweise erforderlich:

  • Vollständige Einkommensunterlagen,
  • Belege über Vermögen,
  • Nachweise über laufende Ausgaben,
  • Mietvertrag,
  • ggf. ärztliche Bescheinigungen und Befunde (bei Erwerbsminderung),
    Personalausweis.

Die Sozialverwaltung informiert jeden Antragsteller ausführlich, welche Unterlagen vorzulegen sind.

Herr Siethoff
02372 551-173
sozialleistungen@­hemer.de
Rathaus I
Raum 505
Hademareplatz 44
58675 Hemer

Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.

Frau Altemeyer
02372 551-274
sozialleistungen@­hemer.de
Rathaus I
Raum 506
Hademareplatz 44
58675 Hemer

Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.

Frau Schlepp
02372 551-310
sozialleistungen@­hemer.de
Rathaus I
Raum 502
Hademareplatz 44
58675 Hemer

Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.

Frau Kunz
02372/551-264
sozialleistungen@­hemer.de
Rathaus I
Raum 502
Hademareplatz 44
58675 Hemer

Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.

Frau Höhm
02372 551-313
sozialleistungen@­hemer.de
Rathaus I
Raum 504
Hademareplatz 44
58675 Hemer

Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.

Frau Raffenberg
02372 551-266
teamleitung.soziale.leistungen@­­hemer.de
Rathaus I
Raum 503
Hademareplatz 44
58675 Hemer

Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.

Frau Papke
02372 551-272
sozialleistungen@­hemer.de
Rathaus I
Raum 502
Hademareplatz 44
58675 Hemer

Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.

Frau Stuhlmann
0 2372 551-494
sozialleistungen@­hemer.de
Rathaus I
Raum 504
Hademareplatz 44
58675 Hemer

Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.