Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Sozialgesetzbuch-XII (Bürgergeld)
Älteren und dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus ihren Einkommen und Vermögen bestreiten können, ist auf Antrag Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu leisten.
- Hierbei handelt es sich um Personen, die die
- Regelaltersgrenze (65+) erreicht haben oder das
18. Lebensjahr vollendet haben, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert sind und bei denen es unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.
Grundsicherung ist Einkommens- und Vermögensabhängig und wird nur nachrangig gewährt. Daher erhält Grundsicherung nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft sowie seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von anderen Sozialleistungs-Trägern erhält.
Hinweis auf Terminvergabe:
Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner(in).
Infos im Überblick
Was muss ich mitbringen?
Was im einzelnen vorzulegen ist, hängt natürlich von der Art der beantragten Leistung ab. In aller Regel sind aber folgende Nachweise erforderlich:
- Vollständige Einkommensunterlagen,
- Belege über Vermögen,
- Nachweise über laufende Ausgaben,
- Mietvertrag,
- ggf. ärztliche Bescheinigungen und Befunde (bei Erwerbsminderung),
Personalausweis.
Die Sozialverwaltung informiert jeden Antragsteller ausführlich, welche Unterlagen vorzulegen sind.
Formulare
Zuständige Abteilungen
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Frau Schlepp
Raum 502
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Frau Höhm
Raum 504
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Frau Raffenberg
Raum 503
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Frau Heuser
Raum 502
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Frau Stuhlmann
Raum 504
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