Hundehaltung

Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu Ihren Ansprechpartnerinnen und -partnern. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Seite "Hundehaltung nach dem Landeshundegesetz".

 

In Hemer leben rund 3.300 Hunde und rund 35.000 Menschen. Vier- und Zweibeiner begegnen sich also häufig. Alle Hunde sind so zu führen, zu beaufsichtigen und zu halten, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Bitte bedenken Sie auch, dass nicht jeder täglich mit Hunden in Kontakt kommt. Jeder hat andere Erfahrungen/Erlebnisse mit den Tieren gemacht. Nehmen Sie bitte mit Ihrem Hund entsprechend Rücksicht.

Wo gilt Leinenpflicht?

  • Innerhalb von bebauten Gebieten.
  • In Naturschutzgebieten wie Felsenmeer, ehem. Klärteich Riemke, Hönnetal und Am Tierkoven.
  • In den der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen.
  • Bei öffentlichen Versammlungen, Umzügen/Festzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen.
  • In öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen sind Assistenz- und Therapiehunde gerne gesehen, allerdings angeleint. Andere Hunde haben hier keinen Zutritt.
  • Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nach dem Landeshundegesetz NRW gelten zudem weitere Reglungen in Bezug auf die Leinen- und Maulkorbpflicht.

 

WICHTIG:
Auf Kinderspielplätzen und auf dem Wochenmarkt haben Hunde und andere Haustiere nichts zu schnüffeln.

 

Wo dürfen Hunde ohne Leine toben? Gibt es Ausnahmen?

• Auf Flächen außerhalb bebauter Ortsteile, z.B. im Wald auf den Wald- und Wirtschaftswegen (Trampelpfade sind keine Wege!). Diese dürfen nicht verlassen werden, ansonsten sind Hunde anzuleinen. Denken Sie bitte auch an Wildtiere und Spaziergänger – vielleicht könnte es sogar Sinn ergeben, den Hund trotzdem anzuleinen. Landwirtschaftlich genutzte Flächen wie Wiesen und Felder (auch abgeerntet) dürfen nicht betreten werden.
• Im Landschaftsschutzgebiet dürfen sich Hunde ausschließlich auf Straßen und Wegen frei bewegen. (Siehe Karte der Schutzgebiete im Downloadbereich auf dieser Seite.)
• Besondere Rücksicht ist in der Brut- und Setzzeit zwischen dem 01.04. und 31.07. jeden Jahres zu nehmen und die Hunde sollten angeleint werden. Die Natur ist in dieser Zeit die Kinderstube der Wildtiere.

 

Grundsätzlich gilt:
Freilaufende Hunde müssen immer im Sicht- und Einflussbereich ihres Halters sein und jederzeit abgerufen werden können und gegenseitige Rücksichtnahme.

Im Grunde ist es wie im Straßenverkehr. Durch gegenseitige Rücksichtnahme lassen sich viele Unfälle vermeiden. Jogger, Fahrradfahrer, Familien, Spaziergänger, Wanderer, Schatzsucher, Freizeitliebhaber und Hundehalter teilen sich die zahlreichen Grünund Erholungsflächen in Hemer. Eine Nonplusultra-Lösung für alle wird es daher nicht geben können. Wegen vieler unterschiedlicher Bedürfnisse gehören Konflikte zum Zusammenleben dazu. Die Herausforderung ist, solche gemeinsam zu lösen – direkt, ruhig, sachlich, verständnisvoll, freundlich! Hemer ist ein WIR!

 

Standorte mit Hundekotbeuteln:

Wenn die „Bürgersteigdeko“ an der Sohle klebt, ist dies unangenehm. Für jeden. Unter anderem deshalb sollten Hundehalter nicht nur die Hinterlassenschaften ihrer Tiere unmittelbar entfernen – nein, sie müssen sogar sofort eingesammelt werden. Wir unterstützen Sie dabei und halten haufenweise Kotbeutel im Stadtgebiet bereit:

  • Park Ecke Iserlohner Straße/Lohstraße
  • Westiger Park
  • Kleine Parkanlage
  • Fichtestraße
  • Friedenspark
  • Ihmerter Dorfplatz
  • Gedenkfriedhof Im Ohl
  • Nähe Spielplatz Bosselbar
  • Voßstraße

 

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Leinenpflicht

Infos im Überblick

Herr Hücking
02372 551-385
t.huecking@­hemer.de
Rathaus I
Raum 114
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

 

 

Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.

 

Herr Risse
02372 551-383
c.risse@­hemer.de
Rathaus I
Raum 113
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

 

 

Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.