Lärmaktionsplan

Lärmaktionspläne sind nach § 47d BImSchG zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen alle 5 Jahre auf Basis der Lärmkartierung von den Städten und Gemeinden aufzustellen und fortzuschreiben. Ein Lärmaktionsplan ist kein einzelner kartographischer Plan, sondern es handelt sich um ein Gesamtkonzept, in dem Maßnahmen vorgeschlagen werden, die geeignet sind, das Lärmaufkommen zu verringern.

Von der Lärmwirkungsforschung wurden Lärmpegel LDEN = 65 dB(A) und LNight = 55 dB(A) als gesundheitsrelevante Schwellenwerte, sogenannte Auslösewerte, ermittelt. LDEN bezeichnet dabei den Lärmpegel ganztags (day, evening, night) und LNight den Lärmpegel nachts zwischen 22 und 6 Uhr. Es wird daher empfohlen, die Bereiche im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu betrachten, in denen diese Werte überschritten werden. 

 Die Zuständigkeiten im Rahmen der Lärmaktionsplanung sind in NRW verteilt. So liegt die Zuständigkeit für die Erstellung der Lärmkarten im Nicht-Ballungsraum, zu dem Hemer gehört, beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Die Lärmkarten werden alle fünf Jahre für klassifizierte Hauptverkehrsstraßen mit einer Belastung von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr erstellt. Dies sind in Hemer die B 7 sowie die L 682 und die L 683.

Aktuelle Lärmkarten: https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/

Umgebungslärmportal des Landes NRW: http://www.umgebungslaerm.nrw.de/

Die Stadt Hemer ist für die Aufstellung des Lärmaktionsplans zuständig. Mit diesem soll sie Lärmprobleme und Lärmauswirkungen regeln. Hierfür sollen Maßnahmen entwickelt werden, die geeignet sind, die Lärmbelastungen zu verringern oder vor diesen zu schützen. Aktuell steht die 4. Runde der Lärmaktionsplanung an, die sich - wie auch die Stufen davor – ausschließlich auf den Straßenverkehrslärm beziehen. Die Lärmaktionsplanung wird durch eine 2-stufige Öffentlichkeitsinformation und -beteiligung begleitet.

In der ersten Phase der Beteiligung wurden die Ergebnisse der Lärmkartierung für die Stadt Hemer dargestellt und allen Bürgerinnen und Bürgern vom 25. September 2023 bis zum 24. Oktober 2023 die Möglichkeit gegeben, Hinweise zu lokalen Lärmproblemen mitzuteilen oder sich mit Vorschlägen zu Minderungsmaßnahmen einzubringen.

Unter Berücksichtigung dieser Hinweise und Vorschläge wurde nunmehr der Entwurf des Lärmaktionsplans mit Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung erstellt. Hierzu erfolgt nun eine zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Zudem erfolgt eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und anderer Behörden. 

Wie kann ich mich beteiligen?

Am 18. März 2024 beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Bis zum 21. April 2024 haben Sie die Möglichkeit den Entwurf auf der Internetseite der Stadt Hemer (siehe unten) sowie im Beteiligungsportal NRW (Beteiligung.NRW)  einzusehen und uns eine Stellungnahme zu den Inhalten zukommen zu lassen. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wird ergänzend im Rathaus der Stadt Hemer – Zimmer 715 (7. Etage), Hademareplatz 44, 58675 Hemer zur Einsichtnahme vorgehalten.

Stellungnahmen können schriftlich auf dem Postweg (Stadt Hemer, Fachdienst 5.2 Verkehrsplanung und Straßenbau, Hademareplatz 44, 58675 Hemer), über das Beteiligungsportal oder per E-Mail an laerm@​hemer.de oder vorgebracht werden.

Für die Lärmminderungs- oder Lärmschutzmaßnahmen an Straßen ist der jeweilige Straßenbaulastträger zuständig. In Hemer ist der Straßenbaulastträger für die untersuchten Hauptverkehrsstraßen Straßen.NRW. Eine Verpflichtung, dass die im Lärmaktionsplan zusammengestellten Maßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist umgesetzt werden, sieht das BImSchG nicht vor.

Fördermöglichkeiten für Anlieger
Bürgerinnen und Bürger, die an Bundes- und Landesstraßen wohnen, können im Rahmen der Lärmsanierung einen Antrag auf Erstattung bis zu 75 % der Aufwendungen für passiven Lärmschutz an den Straßenbaulastträger stellen. Nähere Informationen zur Lärmsanierung finden Sie auf der Internetseite von Straßen NRW unter: https://www.strassen.nrw.de/de/umwelt/laermschutz.html.

 

Bisherige Lärmaktionspläne

Lärmaktionsplan Stufe 2

Der Lärmaktionsplan Stufe 2 der Stadt Hemer wurde 2014 für die Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kfz / pro Jahr erstellt. Dies sind die B7 (Märkische Straße, Mendener Straße), die L682 (Iserlohner Straße, Hauptstraße, Hönnetalstraße) und die L683 (Hauptstraße, Im Ohl, Bahnhofstraße). Der Lärmaktionsplan wurde im September 2014 vom Rat der Stadt Hemer beschlossen. (Link zum Download?)

Lärmaktionsplan Stufe 3

Die Stadt Hemer hat den Lärmaktionsplan Stufe 3 erstellt und am 26.02.2019 im Rat der Stadt beschlossen.

Der Lärmaktionsplan basiert auf der Lärmkartierung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW von 2017, bei der klassifizierte Hauptverkehrsstraßen mit einem Kfz-Aufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr erfasst wurden.

Die Stadt Hemer ist mit der B7, der L682 und der L683 betroffen:

B7 zwischen den Stadtgrenzen Iserlohn und Menden L682 (Iserlohner Straße, Hauptstraße, Teile der Hönnetalstraße) zwischen der Stadtgrenze Iserlohn in Westig und dem Beginn der Ortsdurchfahrt Deilinghofen L683 (Hauptstraße, Im Ohl, Bahnhofstraße, Hauptstraße)

Der Lärmaktionsplan Stufe 3 stellt eine Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stufe 2) aus dem Jahr 2014 dar und überprüft gleichzeitig auf Basis der aktuellen Lärmkartierung die Lärmsituation in Hemer. Eine Gegenüberstellung der Lärmkartierungswerte von 2012 (Stufe 2) und 2017 (Stufe 3) zeigt in nahezu allen Bereichen einen erfreulichen Rückgang der Belastung.

Der Lärmaktionsplan Stufe 3 ist nicht als eigenständiger Plan zu sehen, sondern stellt eine Fortschreibung der Stufe 2 dar, da sich seitdem keine relevanten Änderungen an der Verkehrssituation ergeben haben und auch noch alle in Stufe 2 vorgeschlagenen Maßnahmen Gültigkeit haben.

Lärmaktionsplan Runde 4

Die Stadt Hemer hat den Entwurf zum Lärmaktionsplan Runde 4 erstellt und in der Sitzung vom 06.02.2024 dem zuständigen Fachausschuss der Stadt vorgestellt. Der Entwurf kann hier eingesehen werden:

Anlage 1: Maßnahmenbereiche - Betroffenheiten und Prioritäten

Anlage 2: Maßnahmenbereiche - Emissionsfaktoren

Karte 1: Lärmbelastungen ganztags

Karte 2: Lärmbelastungen nachts

Karte 3: Lärmbetroffenheit (LKZ ) und betroffene lärmsensible Einrichungen

Karte 4: Lärmbetroffenheit (LKZ N ig h t )

Karte 5: Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung und Prioritäten

Karte 6: Kfz-Verkehrsmengen im Kartierungsnetz

Karte 7: Schwerverkehrsanteile (SV) im Kartierungsnetz nachts (22 - 6 Uhr)

Karte 8: Geschwindigkeiten im Kartierungsnetz Tag und Nacht

Karte 9: Abgrenzung des ruhigen Gebiets

Bericht: Lärmaktionsplan 4. Runde für die Stadt Hemer

 

 

 

 

Infos im Überblick

Frau Charlotte Kees
02372 551-338
c.kees@­hemer.de
Rathaus I
Raum 715
Hademareplatz 44
58675 Hemer

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