- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
Hücking
Öffnungszeiten 321
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-385
- Fax
- 02372 551-5-385
- t.huecking@hemer.de
Sprenger
Fachdienstleitung
^Standardöffnungszeiten
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-380
- Fax
- 02372 551-5-380
- t.sprenger@hemer.de
Pferdekamp
Öffnungszeiten 321
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-384
- Fax
- 02372 551-5-384
- a.pferdekamp@hemer.de
Paul
Öffnungszeiten 321
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-228
- Fax
- 02372 551-5-228
- b.paul@hemer.de
Risse
Öffnungszeiten 321
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-383
- Fax
- 02372 551-5-383
- c.risse@hemer.de
Biermann
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-117
- Fax
- 02372 551-5-117
- d.biermann@hemer.de
Rufbereitschaft des Ordnungsamtes
- Telefon
- 02351/10650
Sahm
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-130
- n.sahm@hemer.de
Felix-Andreas
Schober
Anmeldung, Ausnahmegenehmigungen, Sondernutzungen
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-128
- f.a.schober@hemer.de
Lotterien, Ausspielungen
Wer eine Lotterie oder Ausspielung veranstalten möchte, benötigt hierfür grundsätzlich eine Erlaubnis der Bezirksregierung Arnsberg.
Ausnahme hiervon ist die vom Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erlassene ?Allgemeine Erlaubnis für kleine Lotterien und Ausspielungen?, nach der unter bestimmten Voraussetzungen keine Einzelerlaubnis benötigt wird. Wesentliche Unterscheidungsmerkmale: Längere Spielzeit bei Verlosung von Geldgewinnen Ausspielung: Längere Spielzeit bei Verlosung von Sachpreisen Tombola:Eintägige Spielzeit in geschlossenen Räumen oder Bereichen bei Verlosung von Geldgewinnen oder Sachpreisen
Voraussetzungen der ?Allgemeinen Erlaubnis? für eine ?Kleine Lotterie bzw. Ausspielung?:
1. Berechtigte:
- Veranstalter, der nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftssteuergesetz von der Körperschaftssteuer befreit ist
- Institutionen und Organisationen der Jugendhilfe und Jugendpflege,
- Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften,
- Sportvereine,
- Feuerwehren und Stiftungen
2. Die Lotterie bzw. Ausspielung darf sich nicht über das Gebiet des Märkischen Kreises hinaus erstrecken
3. Der Spielplan muss einen Reinertrag von mindestens einem Drittel des Spielkapitals (Gesamtpreise der Lose) vorsehen
4. Das Spielkapital darf den Wert von 40.000 Euro nicht übersteigen
5. Der Losverkauf darf die Dauer von drei Monaten innerhalb eines Jahres nicht überschreiten
6. Prämien- oder Schlussziehungen dürfen nicht vorgesehen sein
Tombolen sind Ausspielungen im Sinne der Allgemeinen Erlaubnis.
Die Kleine Lotterie/Ausspielung ist mindestens zwei Wochen vor Beginn dem Ordnungsamt unter Angabe des Spielkapitals und der Dauer der Lotterie/Ausspielung anzuzeigen.
Weitere Hinweise und Informationen entnehmen Sie dem Beiblatt des Anzeigeformulars
Infos im Überblick
Kosten
keine
Was muss ich mitbringen?
Anzeigeformular evtl. Vereinssatzung
Rechtsgrundlagen
Glücksspielstaatsvertrag