Melderegisterauskunft

Die Stadt Hemer führt als Meldebehörde das Melderegister über alle im Stadtgebiet wohnhaften Einwohner/innen. Aus diesem Register können Auskünfte zu einer Person an Privatpersonen oder andere nicht öffentliche Stellen erteilt werden.

Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister
Sie können eine Melderegisterauskunft mündlich (persönliche Vorsprache) oder schriftlich beantragen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt! Für eine schriftliche Anfrage nutzen Sie bitte das nebenstehende Formular. Sie müssen in Ihrem Antrag versichern, dass die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Wenn die Daten der Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke verwendet werden sollen, müssen Sie diese Zwecke bei der Beantragung angeben.

Die Gebühren sind vorab an die Stadtkasse Hemer zu zahlen (die Bankverbindung finden Sie hier). Bitte fügen Sie den Beleg über die Zahlung Ihrem Antrag bei.

Einen Antrag auf eine einfache Melderegisterauskunft können Sie hier auch online stellen (Registrierung bzw. Anmeldung im Service-Portal der Stadt Hemer erforderlich).

 

Einfache und erweiterte Melderegisterauskunft
Es wird zwischen der einfachen und der erweiterten Melderegisterauskunft unterschieden.

 

Einfache Melderegisterauskunft
Wenn eine Person zu einer anderen Person Auskunft verlangt, darf die Meldebehörde nur Auskunft über folgende Daten einzelner bestimmter Personen erteilen:

  • Familienname
  • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschriften
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
     

Erweiterte Melderegisterauskunft
Wenn jemand ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, darf die Meldebehörde zusätzlich zu den o. g. Daten Auskunft über folgende Daten erteilen:

  • frühere Namen
  • Geburtsdatum und –ort sowie bei Geburt im Ausland auch der Staat,
  • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet bzw. eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten,
  • frühere Anschriften,
  • Ein- und Auszugsdatum,
  • Familien- und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
  • Familien- und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten/Lebenspartners
  • Sterbedatum und –ort sowie bei Versterben im Ausland auch der Staat

Der Empfänger der erweiterten Melderegisterauskunft muss die betroffene Person über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter Angabe des Datenempfängers unverzüglich unterrichten; dies gilt nicht, wenn der Datenempfänger ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, glaubhaft gemacht hat.

Melderegisterauskunft, Auskunft aus dem Melderegister, erweiterte Melderegisterauskunft, einfache Melderegisterauskunft

Infos im Überblick

Einfache Melderegisterauskunft: 11,00 €        

Erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 €

Melderegisterauskunft, deren Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erforderlich macht: 20,00 €

Melderegisterauskunft, für die örtliche Ermittlungen erforderlich sind: 30,00 €

Bei einer persönlichen Antragstellung

  • Personalausweis

§§ 44 und 45 Bundesmeldegesetz

Servicetelefon Bürgerbüro
02372 551-115
buergerbuero@­hemer.de
Tag
Montag:09.00 - 13.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag:09.00 - 12.30 Uhr 13.15 - 16.00 Uhr
Mittwoch:09.00 - 12.30 Uhr 13.15 - 16.00 Uhr
Donnerstag:09.00 - 12.30 Uhr 13.15 - 16.00 Uhr
Freitag:09.00 - 13.00 Uhr
Bürgerbüro-Terminhotline
02372 551-160
buergerbuero@­hemer.de
Rathaus I
Raum EG
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:08.00 - 13.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag:09.00 - 12.30 Uhr 13.15 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.30 Uhr 13.15 - 16.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.30 Uhr 13.15 - 16.00 Uhr
Freitag:08.00 - 13.00 Uhr