Sondernutzungserlaubnisse für öffentliche Verkehrsflächen

Die Nutzung öffentlicher Flächen über den Gemeingebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Sondernutzungstatbestände sind u. a.:

- Verkaufsstände, Warenauslagen
- Vitrinen, Schaukästen
- Straßenfeste, Volksfeste, Märkte
- Tische / Stühle für Außengastronomie
- Bauzäune, -geräte, Container, Gerüste
- Materiallagerung
- Werbe- und Informationsstände
- Plakat- und Bannerwerbung

Werbestand, Verkaufsstand, Warenauslage, Außengastronomie, Biergarten, Gerüst, Container, Werbung, Plakate, Banner, Straßenfest

Infos im Überblick

Gebühren gemäß Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung der Stadt Hemer sowie der Verwaltungsgebührensatzung

unterschiedlich, bitte vor Antragstellung telefonisch erfragen

Herr Pferdekamp
02372 551-384
a.pferdekamp@­hemer.de
Rathaus I
Raum 112
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

 

 

Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.