Sondernutzungserlaubnisse für öffentliche Verkehrsflächen
Die Nutzung öffentlicher Flächen über den Gemeingebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Sondernutzungstatbestände sind u. a.:
- Verkaufsstände, Warenauslagen
- Vitrinen, Schaukästen
- Straßenfeste, Volksfeste, Märkte
- Tische / Stühle für Außengastronomie
- Bauzäune, -geräte, Container, Gerüste
- Materiallagerung
- Werbe- und Informationsstände
- Plakat- und Bannerwerbung
Werbestand, Verkaufsstand, Warenauslage, Außengastronomie, Biergarten, Gerüst, Container, Werbung, Plakate, Banner, Straßenfest
Infos im Überblick
Kosten
Gebühren gemäß Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung der Stadt Hemer sowie der Verwaltungsgebührensatzung
Was muss ich mitbringen?
unterschiedlich, bitte vor Antragstellung telefonisch erfragen
Zuständige Abteilungen
Wer hilft mir weiter?
Herr Pferdekamp
02372 551-384
a.pferdekamp@hemer.de
Rathaus I
Raum 112
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Raum 112
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag | |
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Montag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Freitag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.