Sterbefall (Beurkundung)
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt am Sterbeort zuständig.
Ist der Tod in einer privaten Wohnung eingetreten, muss immer ein Arzt hinzugezogen werden, damit dieser eine Todesbescheinigung ausstellt. Stellt der Arzt fest, das die Todesursache ungeklärt ist (entsprechendes Kreuz auf der Todesbescheinigung), ist die Kriminalpolizei zu verständigen. Diese wird dann nach ihren Ermittlungen die Freigabe für die Bestattung erteilen. Erst danach kann die Beurkundung des Sterbefalles vorgenommen werden.
Sie können den Sterbefall auch von einem Bestattungsunternehmen beim Standesamt anzeigen lassen. Die Bestattungsinstitute erledigen alle Formalitäten beim Standesamt und sind darüber informiert, welche Unterlagen im Einzelnen für die Beurkundung des Sterbefalles erforderlich sind. Die Sterbeurkunden werden Ihnen über das Bestattungsunternehmen ausgehändigt.
Bei Fragen beraten wir Sie gerne.
Infos im Überblick
Kosten
Die Gebühr beträgt mindestens 12,00 €.
Zuständige Abteilungen
Wer hilft mir weiter?
Herr Markus Falk
Raum 1
Hauptstrasse 209
58675 Hemer
Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.
Frau Cindy Klinner
Raum 4
Hauptstrasse 209
58675 Hemer
Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.
Frau Annika Wiengarn
Raum 7
Hauptstrasse 209
58675 Hemer
Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.
Frau Katja Schubert
Raum 5
Hauptstrasse 209
58675 Hemer
Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.