Vertriebenenangelegenheiten
Aufnehmen der Anträge auf Ausstellung einer Bescheinigung für Spätaussiedler,
- Erstellen von Spätaussiedlerbescheinigungen,
- Bescheinigungen zur Vorlage bei Behörden,
- Rentenangelegenheiten für Spätaussiedler,
- Antragsaufnahme Eingliederungspauschale.
Spätaussiedler im Sinne des § 4 Abs. 1 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) ist:- in der Regel ein deutscher Volkszugehöriger,
- der vor dem 01. Januar 1993 geboren ist,
- der die Republiken der ehemaligen Sowjetunion, Estland, Lettland, Litauen
- nach dem 31. Dezember 1992 im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen hat und
- innerhalb von sechs Monaten im Geltungsbereich des Gesetzes seinen ständigen Aufenthalt genommen hat,
- wenn er eine der Stichtagsvoraussetzungen des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BVFG erfüllt.
Personen, die keine Spätaussiedler sind, aber diesen gleichzusetzen sind:
- Ehegatten oder Abkömmlinge eines Spätaussiedlers im Sinne des § 7 Abs. 2 BVFG sind Personen, die
- selbst nicht Spätaussiedler sind, aber die Aussiedlungsgebiete im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen haben. Sie können ihre Rechtsstellung nur von Personen ableiten, die selbst Spätaussiedler sind. Der Begriff "Abkömmling" (§ 7 Abs. 2) wird ohne altersbezogene Einschränkung gebraucht.
Antragsaufnahme Eingliederungspauschale:
Spätaussiedler, die vor dem 01. April 1956 bzw. vor dem 01. Januar 1946 geboren sind, können auf Antrag eine pauschale Eingliederungshilfe erhalten, sofern sie in Russland unter Kommandanturaufsicht gestanden haben. Die Eingliederungspauschale dient als Ausgleich für den erlittenen Gewahrsam und beträgt für Personen, die vor dem 01. April 1956 geboren sind 2.045,17 EUR, für Personen, die vor dem 01. Januar 1946 geboren sind 3.067,75 EUR.
- in der Regel ein deutscher Volkszugehöriger,
Infos im Überblick
Was muss ich mitbringen?
(für Eingliederungspauschale)
- Geburtsurkunde
- Meldebescheinigung
- Ausweis
- Spätaussiedlerbescheinigung
- Nachweis über die Zeit der Kommandantur
- Bankverbindung (Kundenkarte)
Rechtsgrundlagen
Zuständige Abteilungen
Wer hilft mir weiter?
Herr Ingo Levermann
Raum 513
Hademareplatz 44
58675 Hemer
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Montag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
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