Vorkaufsrechtsbescheinigung

Prüfung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach den §§ 24 – 28 Baugesetzbuch und § 31 nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz und Erteilung der Negativbescheinigung zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Bei der Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann. Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Gemeinde Ihnen, dass sie

  • kein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat oder
  • dieses nicht ausübt.
Abwicklung von Vorkaufsrechten,Vorkaufsrechte

Infos im Überblick

50,00 Euro

Frau Stefanie Karnath
02372 551-236
s.karnath@­hemer.de
Rathaus I
Raum 702
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Frau Simone Rudek
02372 551-229
s.rudek@­hemer.de
Rathaus I
Raum 704
Hademareplatz 44
58675 Hemer