Vormundschaften
Rechtliche Vertretung von Minderjährigen anstelle der Eltern.
Wenn leibliche Eltern nicht in der Lage sind, die elterliche Sorge für ihr Kind wahrzunehmen oder nicht bereit oder willens sind, eine Gefährdung des Wohls des Kindes abzuwenden, bestellt das Familiengericht einen Vormund oder unter Mitwirkung des Jugendamtes im Verfahren einen Pfleger.
Vorzugsweise werden Privatpersonen bestellt. Es können aber auch Vereine Vormundschaften oder Pflegschaften übernehmen. Wird keine geeignete Privatperson gefunden, wird das örtlich zuständige Jugendamt durch das Familiengericht zum Vormund oder Pfleger bestellt.
Vormünder übernehmen die rechtliche Vertretung des/der Minderjährigen im vollen Umfang. Das entspricht der elterlichen Sorge.
Pfleger-/innen übernehmen die rechtliche Vertretung des/der Minderjährigen nur für den ihnen übertragenen Wirkungskreis ( Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitssorge, Vermögenssorge usw. ).
Infos im Überblick
Rechtsgrundlagen
- u.a. SGB VIII, BGB, FGG
Zuständige Abteilungen
Wer hilft mir weiter?
Frau Nadine Schilling
Raum 103
Hademareplatz 48
58675 Hemer
Tag | |
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Montag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Freitag: | 8.30 bis 12 Uhr |
und nach Vereinbarung
Frau Stephanie Kirchner
Raum 106
Hademareplatz 48
58675 Hemer
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