- Anschrift
- 001 Hademareplatz 48 58675 Hemer
Corinna
Gerke
^Standardöffnungszeiten
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 48 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-260
- Fax
- 02372 551-5-260
- c.gerke@hemer.de
Ladin
Sönmez-Tekin
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 48 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-279
- Fax
- 02372 551-5-279
- l.soenmez-tekin@hemer.de
Silke
Velten
Beistandschaften
montags bis freitags vormittags-8.30 bis 12.30 Uhr
Montag
8.30 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12.30 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.30 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.30 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 48 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-268
- Fax
- 02372 551-5-268
- s.velten@hemer.de
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 48 58675 Hemer
Stephanie
Kirchner
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 48 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-275
- Fax
- 02372 551-5-275
- s.kirchner@hemer.de
Tatjana
Zajdel
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 48 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-382
- Fax
- 02372 551-5-382
- t.zajdel@hemer.de
Vormundschaften
Rechtliche Vertretung von Minderjährigen anstelle der Eltern.
Wenn leibliche Eltern nicht in der Lage sind, die elterliche Sorge für ihr Kind wahrzunehmen oder nicht bereit oder willens sind, eine Gefährdung des Wohls des Kindes abzuwenden, bestellt das Familiengericht einen Vormund oder unter Mitwirkung des Jugendamtes im Verfahren einen Pfleger.
Vorzugsweise werden Privatpersonen bestellt. Es können aber auch Vereine Vormundschaften oder Pflegschaften übernehmen. Wird keine geeignete Privatperson gefunden, wird das örtlich zuständige Jugendamt durch das Familiengericht zum Vormund oder Pfleger bestellt.
Vormünder übernehmen die rechtliche Vertretung des/der Minderjährigen im vollen Umfang. Das entspricht der elterlichen Sorge.
Pfleger-/innen übernehmen die rechtliche Vertretung des/der Minderjährigen nur für den ihnen übertragenen Wirkungskreis ( Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitssorge, Vermögenssorge usw. ).
Infos im Überblick
Rechtsgrundlagen
- u.a. SGB VIII, BGB, FGG
Zuständige Abteilungen
Wer hilft mir weiter?
Frau Stephanie Kirchner
Raum 106
Hademareplatz 48
58675 Hemer
Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor der Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.