Vormundschaften

Rechtliche Vertretung von Minderjährigen anstelle der Eltern.

Wenn leibliche Eltern nicht in der Lage sind, die elterliche Sorge für ihr Kind wahrzunehmen oder nicht bereit oder willens sind, eine Gefährdung des Wohls des Kindes abzuwenden, bestellt das Familiengericht einen Vormund oder unter Mitwirkung des Jugendamtes im Verfahren einen Pfleger.

Vorzugsweise werden Privatpersonen bestellt. Es können aber auch Vereine Vormundschaften oder Pflegschaften übernehmen. Wird keine geeignete Privatperson gefunden, wird das örtlich zuständige Jugendamt durch das Familiengericht zum Vormund oder Pfleger bestellt. 

Vormünder übernehmen die rechtliche Vertretung des/der Minderjährigen im vollen Umfang. Das entspricht der elterlichen Sorge.

Pfleger-/innen übernehmen die rechtliche Vertretung des/der Minderjährigen nur für den ihnen übertragenen Wirkungskreis ( Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitssorge, Vermögenssorge usw. ).

 

Infos im Überblick

  • u.a. SGB VIII, BGB, FGG
Frau Stephanie Kirchner
02372 551-275
s.kirchner@­hemer.de
Rathaus II
Raum 106
Hademareplatz 48
58675 Hemer

Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor der Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Tatjana Zajdel
02372 551-382
t.zajdel@­hemer.de
Rathaus II
Raum 106
Hademareplatz 48
58675 Hemer