- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
Manfred
Barth
^Standardöffnungszeiten
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-355
- Fax
- 02372 551-5-355
- m.barth@hemer.de
Corina
Zschau
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-356
- Fax
- 02372 551-5-356
- c.zschau@hemer.de
Dipl.-Ing.
Torsten
Paczulla
^Standardöffnungszeiten
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-351
- Fax
- 02372 551-5-351
- t.paczulla@hemer.de
Angelina
Stephan
^Standardöffnungszeiten
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-238
- Fax
- 02372 551-5-238
- A.Stephan@hemer.de
Dipl.-Ing.
Britta
Zorn-Mankopf
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-348
- Fax
- 02372 551-5-348
- b.zorn-mankopf@hemer.de
Dipl.-Ing.
Susanne
Reischl
^Standardöffnungszeiten
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-496
- Fax
- 02372 551-5-496
- s.reischl@hemer.de
Dipl.-Ing.
Michael
Tobisch
^Standardöffnungszeiten
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-361
- m.tobisch@hemer.de
Michael
Tobisch
^Standardöffnungszeiten
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-361
- Fax
- 02372 551-5-361
- M.Tobisch@hemer.de
Wohungsbau - Vorprüfung für öffentliche Mittel
Voraussetzung für die Gewährung öffentlicher Mittel zur Förderung des Wohnungsbaus ist, dass das geplante Bauvorhaben genehmigungsfähig ist.
Daher sind dem Antrag auf Förderung die Bauzeichnungen und weitere für die spätere Bauantragsstelleung notwendigen Unterlagen beizulegen (siehe hierzu ->Bürgerservice/Dienstleistungen A-Z/Baugenehmigung).
Aufgabe des Bauordnungsamtes ist es, die Antragsunterlagen dahingehend zu prüfen, ob das Bauvorhaben überhaupt genehmigungsfähig ist. Bei dieser Prüfung handelt es sich um eine summarische Prüfung der wesentlichen baurechtlichen Kriterien. Diese Prüfung bedeutet nicht, dass das Bauvorhaben tatsächlich zulässig ist. Vielmehr soll bestätigt werden, dass das Bauvorhaben mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zulassungsfähig und damit aus Sicht des Baurechtes förderfähig ist. Denn für ein Bauvorhaben, dass baurechtlich nicht zulässig ist, können auch keine öffentlichen Mittel beantragt werden.
Ansprüche des Bauherren auf eine spätere Baugenehmigung lassen sich aus einer positiven Vorprüfung nicht ableiten. Rechtssicherheit, dass das Bauvorhaben zulässig ist, lässt sich nur mit Hilfe einer -> Bauvoranfrage erreichen.