Wildschaden, Jagdschaden

Wildschäden sind alle Schäden, die Schadwild durch seine natürliche Lebensweise, Nahrungsaufnahme, Bewegung oder sonstige Gewohnheit an einem Grundstück, seinen Bestandteilen oder Erzeugnissen anrichtet.

In der Regel haftet der Jagdpächter / Jagdgenossenschaft dem Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten für jeden Wildschaden sowie aus missbräuchlicher Jagdausübung entstehende Schäden.

Für Schäden an Grundstücken, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf besteht kein Anspruch auf Ersatz des Wildschadens.

Der Rechtsweg im Wild- und Jagdschadensangelegenheiten kann der ordentliche Rechtsweg erst beschritten werden, wenn das Feststellungsverfahren nach den §§ 36 bis 41 des Landesjagdgesetzes durchgeführt worden ist.

Der Anspruch auf den Ersatz des Wildschadens erlischt, wenn der Berechtigte den Schaden nicht binnen einer Woche, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beobachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte, bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Gemeinde anmeldet.

Um den Anspruch zu wahren, empfiehlt es sich daher, den Schaden unmittelbar nach Feststellung beim FD Ordnung und Recht der Stadt Hemer anzumelden. Gleichzeitig ist der Schaden dem Jagdausübungsberechtigten direkt zu melden, um diesem die Möglichkeit zu geben, weitere Schäden durch gezielte Maßnahmen zu vermeiden.

Außerdem sollte versucht werden, sich bezüglich des Schadensersatzes gütlich zu einigen.

Kommt eine gütliche Einigung nicht zustande, wird von der Stadt Hemer zu einem Wildschadenstermin zwecks gütlicher Einigung geladen, zu der auch ein Wildschadenschätzer zugezogen werden kann.

Kommt es auch jetzt zu keiner gütlichen Einigung wird das Scheitern des Vorverfahrens erklärt und mit einer Belehrung über die Klagefrist an die Beteiligten zugestellt.

Kosten des Vorverfahrens sind die Vergütungen und Reisekosten des Schätzers sowie die Auslagen der Gemeinde. Die Beteiligten tragen ihre Kosten selbst.

Infos im Überblick

Landesjagdgesetz NRW (LJG-NRW), Bundesjagdgesetz (BJG)

Herr Paul
02372 551-228
b.paul@­hemer.de
Rathaus I
Raum 114
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

 

 

Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.