- Anschrift
- 001Hademareplatz 4858675Hemer
Corinna
Gerke
^Standardöffnungszeiten
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
- c.gerke@hemer.de
Ladin
Sönmez–Tekin
- l.soenmez–tekin@hemer.de
Silke
Velten
Beistandschaften
montags bis freitags vormittags-8.30 bis 12.30 Uhr
Montag
8.30 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12.30 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.30 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.30 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- s.velten@hemer.de
- Anschrift
- 001Hademareplatz 4858675Hemer
Nadine
Schilling
Fachdienstleitung
Öffnungszeiten Jugendamt
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- n.schilling@hemer.de
Inga
Rostek
^nur nach Vereinbarung
Freitext
Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.
- i.rostek@hemer.de
Jan-Luca
Staroske
- j.l.staroske@hemer.de
Wirtschaftliche Erziehungshilfe
Die Wirtschaftliche Erziehungshilfe beinhaltet die kostenmäßige Übernahme pädagogisch erforderlicher Jugendhilfemaßnahmen
Nach den Vorschriften des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Sozialgesetzbuch ? achter Teil, SGB VIII) veranlassen die MitarbeiterInnen die finanziellen Leistungen für Hilfen, die durch die Sozialen Dienste des Jugendamtes und der Wohlfahrtsverbände mit den Anspruchsberechtigten abgestimmt wurden.
Anspruchsberechtigt nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz sind Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien, bei denen die Voraussetzungen für Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz vorliegen.
Abhängig von der Hilfeart werden regelmäßige Zahlungen an betreuende Stellen geleistet.
Betreuende Stellen sind z.B. Pflegeeltern oder Heimeinrichtungen und ambulante tätig werdende Institutionen. Sie helfen, die pädagogisch gesetzten Ziele zu verwirklichen.
Regelmäßige Zahlungen können individuell um einmalige Beihilfen ergänzt werden.
Sofern gegen Dritte Erstattungsansprüche bestehen ( z.B. Arbeitsämter, Rententräger, Krankenkassen oder andere Gemeinden), werden diese geltend gemacht.
Je nach Hilfeart und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Eltern und/ oder der betreuten jungen Menschen kann eine finanzielle Beteiligung der entstehenden Jugendhilfekosten mittels eines Kostenbeitrages gefordert werden.
Die Wirtschaftliche Erziehungshilfe berät hinsichtlich der Kostenbeteiligung und setzt die entsprechenden Beträge fest.
Infos im Überblick
Zuständige Abteilungen
Wer hilft mir weiter?
Frau Nadine Schilling
Raum 103
Hademareplatz 48
58675 Hemer
Tag | |
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Montag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Freitag: | 8.30 bis 12 Uhr |
und nach Vereinbarung
Frau Inga Rostek
Raum 104
Hademareplatz 48
58675 Hemer
Herr Jan-Luca Staroske
Raum 110
Hademareplatz 48
58675 Hemer