Wirtschaftliche Erziehungshilfe

Die Wirtschaftliche Erziehungshilfe beinhaltet die kostenmäßige Übernahme pädagogisch erforderlicher Jugendhilfemaßnahmen

Nach den Vorschriften des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Sozialgesetzbuch ? achter Teil, SGB VIII) veranlassen die MitarbeiterInnen die finanziellen Leistungen für Hilfen, die durch die Sozialen Dienste des Jugendamtes und der Wohlfahrtsverbände mit den Anspruchsberechtigten abgestimmt wurden.

Anspruchsberechtigt nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz sind Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien, bei denen die Voraussetzungen für Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz vorliegen.

Abhängig von der Hilfeart werden regelmäßige Zahlungen an betreuende Stellen geleistet.

Betreuende Stellen sind z.B. Pflegeeltern oder Heimeinrichtungen und ambulante tätig werdende Institutionen. Sie helfen, die pädagogisch gesetzten Ziele zu verwirklichen.
Regelmäßige Zahlungen können individuell um einmalige Beihilfen ergänzt werden.

Sofern gegen Dritte Erstattungsansprüche bestehen ( z.B. Arbeitsämter, Rententräger, Krankenkassen oder andere Gemeinden), werden diese geltend gemacht.
Je nach Hilfeart und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Eltern und/ oder der betreuten jungen Menschen kann eine finanzielle Beteiligung der entstehenden Jugendhilfekosten mittels eines Kostenbeitrages gefordert werden.

Die Wirtschaftliche Erziehungshilfe berät hinsichtlich der Kostenbeteiligung und setzt die entsprechenden Beträge fest.

Infos im Überblick

Frau Nadine Schilling
Fachdienstleitung
02372 551-289
n.schilling@­hemer.de
Rathaus II
Raum 103
Hademareplatz 48
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

und nach Vereinbarung

Frau Inga Rostek
02372 551-375
i.rostek@­hemer.de
Rathaus II
Raum 104
Hademareplatz 48
58675 Hemer

Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.

Herr Jan-Luca Staroske
02372 551-294
j.l.staroske@­hemer.de
Rathaus II
Raum 110
Hademareplatz 48
58675 Hemer