- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
Hücking
Öffnungszeiten 321
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.
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- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-385
- Fax
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- t.huecking@hemer.de
Sprenger
Fachdienstleitung
^Standardöffnungszeiten
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
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Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
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Pferdekamp
Öffnungszeiten 321
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
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Paul
Öffnungszeiten 321
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
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- Fax
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- b.paul@hemer.de
Risse
Öffnungszeiten 321
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
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- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
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Biermann
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- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-117
- Fax
- 02372 551-5-117
- d.biermann@hemer.de
Rufbereitschaft des Ordnungsamtes
- Telefon
- 02351/10650
Sahm
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- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-130
- n.sahm@hemer.de
Schober
Anmeldung, Ausnahmegenehmigungen, Sondernutzungen
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-128
- f.a.schober@hemer.de
Zivil- und Katastrophenschutz
Katastrophenschutz
Der Katastrophenschutz bzw. die Abwehr von Großschadensereignissen stellen ein wichtiges Instrument zum Schutz der Bevölkerung und der Infrastruktur dar.
Hierbei gilt es im Rahmen der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr den Auswirkungen
- schwerer Unglücksfälle,
- Naturkatastrophen,
- terroristischer Übergriffe und
- allen Gefahren, die die Menschen mit eigenen Selbsthilfemaßnahmen allein nicht bewältigen können,
sowohl präventiv als auch im Ereignisfall entgegenzuwirken.
Im Regelfall wird die Abwehr von Großschadensereignissen auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städten durchgeführt.
Rechtsgrundlage und Konzepte des Landes NRW
Grundlage der Regelungen im Katastrophenschutz in Nordrhein - Westfalen ist das Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz vom 10.02.1998 (FSHG).
Ergänzt werden diese Regelungen durch die nachfolgenden Konzepte des Landes NRW, die die Grundlage schaffen sollen bei überregionalen, aber auch bei langwierigen Schadensereignissen bestmögliche Hilfeleistung zu gewähren.
Im Einzelnen stellen folgende Konzepte den Umfang und die Leistungsfähigkeit des Katastrophenschutzes in NRW dar:
- Sanitätsdienst-Konzept NRW "Behandlungsplatz-Bereitschaft NRW" (BHP-B 50 NRW)
- Sanitätsdienst-Konzept NRW "Patiententransport-Zug 10 NRW" (PT-Z 10 NRW)
- Betreuungsdienst-Konzept NRW "Betreuungsplatz-Bereitschaft 500 NRW" (BTP-B 500 NRW)
- Wasserrettungszug Nordrhein-Westfalen (WR-Z NRW)
- ABC-Schutz-Konzept NRW "Verletzten-Dekontaminationsplatz 50 NRW" (V-Dekon 50 NRW)
- ABC-Schutz-Konzept NRW "Messzug NRW"
Ehrenamt
Neben den vielen hauptamtlichen Kräften der Feuerwehren und der im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden ist aber eine wesentliche und unverzichtbare Säule des Katastrophenschutzes das Ehrenamt.
Gerade die ehrenamtlichen Helfer in den freiwilligen Feuerwehren und den im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Hilfsorganisationen (Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser Hilfsdienst) ermöglichen es erst, die Konzeptionen mit Leben zu füllen, da allein durch hauptamtliche Kräfte der Kreise und kreisfreien Städte Katastrophenschutz in der erforderlichen Qualität und Quantität nicht realisierbar wäre.
Für Fragen rund um den Katastrophenschutz und zu den Konzeptionen des Landes NRW stehen die Ansprechpartner zur Verfügung.
Infos im Überblick
Rechtsgrundlagen
FSHG