Für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Abbruch baulicher Anlagen ist in der Regel eine Genehmigung erforderlich.
Je nach Art und Umfang des Bauvorhabens kann auf die Genehmigung verzichtet (genehmigungsfreie Vorhaben) oder ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei der Bauberatung über die einzuholenden Genehmigungen und die dafür erforderlichen Unterlagen.
Je nach Art und Umfang des Bauvorhabens und der Lage im Stadtgebiet sind unterschiedliche Genehmigungsverfahren zu durchlaufen. Im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren werden verschiedene Behörden und Dienststellen wie z. B. das Umweltamt, die Wasserbehörde, die Stadtentwässerung, etc. beteiligt. Daher werden auch unterschiedliche Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen gestellt. Für viele Bauvorhaben, insb. für Wohngebäude und Nebenanlagen, Gartenhäuser etc. ist unter Umständen keine Genehmigung erforerlich, in einigen Fällen kann sogar auf das Einreichen von Unterlagen verzichtet werden (genehmigungsfreie Vorhaben).
Da es sich um eine recht komplexe Materie handelt, sollten Sie in jedem Fall vor Baubeginn, am besten noch vor der Planung Ihres Bauvorhabens, Kontakt mit dem Bauordnungsamt aufnehmen und sich hinsichtlich der für Sie geltenden Bestimmungen beraten lassen.
Hier finden Sie alle Formulare und Anträge für Ihr Bauvorhaben.
Bitte beachten Sie die Aufteilung der Baubezirke.
Baubezirk 1: zuständig Herr M. Barth, Herr M. Tobisch
Baubezirk 2: zuständig Frau A. Stephan, Frau B. Zorn-Mankopf, Frau S. Reischl
- Baugesetzbuch (Bau GB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Landesbauordnung (BauO NRW)
- Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
Hier finden Sie alle Formulare und Anträge für Ihr Bauvorhaben.
Der Bauantrag ist schriftlich mit allen für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen. Die notwendigen Vordrucke finden Sie weiter unten unter der Rubrik "Formulare". Da der Umfang der notwenigen Unterlagen von der Art des Genehmigungsverfahrens abhängt und spezielle Vorschriften in Bezug auf zeichnerische Darstellung bestehen sollten Sie sich von Ihrem Architekten, der in der Regel die Unterlagen zusammenstellt, oder vom Bauordnungsamt beraten lassen. Sie benötigen in jedem Fall einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte), Maßstab 1:1000, ggf. auch eine Deutsche Grundkarte, Maßstab 1:5000. Sämtlich Pläne und Karten bekommen Sie beim Katasteramt des Märkischen Kreises. Der Lageplan ist bei vielen Bauvorhaben durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur anzufertigen (ÖbVI).
Die Gebühren für eine Baugenehmigung richten sich nach der Art des Genehmigungsverfahrens, der Art des Bauvorhabens und nach den Rohbaukosten des Vorhabens und werden für jeden Einzelfall gesondert ermittelt.
- Bauen: Bauantrag oder Antrag auf Vorbescheid nach § 65 (Großer Sonderbau § 50 Absatz 2) Bauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 (Anlage I/1 zu VV Bauprüfverordnung)
- Bauen: Bauantrag oder Antrag auf Vorbescheid für Werbeanlagen nach § 10 Bauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 (Anlage I/4 zur VV Bauprüfverordnung)
- Bauen: Anzeige des Bezugsgebäudes (Referenzielles Baugenehmigungsverfahren § 66 Bauordnung Nordrhein-Westfalen 2018) (Anlage I/2.1 zur VV Bauprüfverordnung)
- Bauen: Anzeige der befristeten Nutzungsänderung nach § 64 BauO NRW 2018 (I-2.2)
- Bauen: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 64 Bauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 - Bauantrag oder Antrag auf Vorbescheid nach Anlage I/2 zur VV Bauprüfverordnung
- Anschrift
- 001Hademareplatz 4458675Hemer
Dipl.-Ing.
Torsten
Paczulla
^Standardöffnungszeiten
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
- t.paczulla@hemer.de
Dipl.-Ing.
Friedrich Wilhelm
Hofmann
^Standardöffnungszeiten
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
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Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
- f.w.hofmann@hemer.de
Dipl.-Ing.
Britta
Zorn-Mankopf
^Standardöffnungszeiten
Montag
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Dienstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
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Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
- b.zorn-mankopf@hemer.de
Dipl.-Ing.
Susanne
Reischl
^Standardöffnungszeiten
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
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Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
- s.reischl@hemer.de
Angelina
Stephan
^Standardöffnungszeiten
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
- A.Stephan@hemer.de
Dipl.-Ing.
Michael
Tobisch
^Standardöffnungszeiten
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
- m.tobisch@hemer.de
Baugenehmigung
Für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Abbruch baulicher Anlagen ist in der Regel eine Genehmigung erforderlich.
Je nach Art und Umfang des Bauvorhabens kann auf die Genehmigung verzichtet (genehmigungsfreie Vorhaben) oder ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei der Bauberatung über die einzuholenden Genehmigungen und die dafür erforderlichen Unterlagen.
Je nach Art und Umfang des Bauvorhabens und der Lage im Stadtgebiet sind unterschiedliche Genehmigungsverfahren zu durchlaufen. Im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren werden verschiedene Behörden und Dienststellen wie z. B. das Umweltamt, die Wasserbehörde, die Stadtentwässerung, etc. beteiligt. Daher werden auch unterschiedliche Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen gestellt. Für viele Bauvorhaben, insb. für Wohngebäude und Nebenanlagen, Gartenhäuser etc. ist unter Umständen keine Genehmigung erforerlich, in einigen Fällen kann sogar auf das Einreichen von Unterlagen verzichtet werden (genehmigungsfreie Vorhaben).
Da es sich um eine recht komplexe Materie handelt, sollten Sie in jedem Fall vor Baubeginn, am besten noch vor der Planung Ihres Bauvorhabens, Kontakt mit dem Bauordnungsamt aufnehmen und sich hinsichtlich der für Sie geltenden Bestimmungen beraten lassen.
Hier finden Sie alle Formulare und Anträge für Ihr Bauvorhaben.
Bitte beachten Sie die Aufteilung der Baubezirke.
Baubezirk 1: zuständig Herr M. Barth, Herr M. Tobisch
Baubezirk 2: zuständig Frau A. Stephan, Frau B. Zorn-Mankopf, Frau S. Reischl
Infos im Überblick
Kosten
Die Gebühren für eine Baugenehmigung richten sich nach der Art des Genehmigungsverfahrens, der Art des Bauvorhabens und nach den Rohbaukosten des Vorhabens und werden für jeden Einzelfall gesondert ermittelt.
Was muss ich mitbringen?
Hier finden Sie alle Formulare und Anträge für Ihr Bauvorhaben.
Der Bauantrag ist schriftlich mit allen für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen. Die notwendigen Vordrucke finden Sie weiter unten unter der Rubrik "Formulare". Da der Umfang der notwenigen Unterlagen von der Art des Genehmigungsverfahrens abhängt und spezielle Vorschriften in Bezug auf zeichnerische Darstellung bestehen sollten Sie sich von Ihrem Architekten, der in der Regel die Unterlagen zusammenstellt, oder vom Bauordnungsamt beraten lassen. Sie benötigen in jedem Fall einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte), Maßstab 1:1000, ggf. auch eine Deutsche Grundkarte, Maßstab 1:5000. Sämtlich Pläne und Karten bekommen Sie beim Katasteramt des Märkischen Kreises. Der Lageplan ist bei vielen Bauvorhaben durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur anzufertigen (ÖbVI).
Rechtsgrundlagen
- Baugesetzbuch (Bau GB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Landesbauordnung (BauO NRW)
- Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
Formulare
- Bauen: Bauantrag oder Antrag auf Vorbescheid nach § 65 (Großer Sonderbau § 50 Absatz 2) Bauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 (Anlage I/1 zu VV Bauprüfverordnung)
Bei der Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von großen Sonderbauten (§ 50 Abs. 2 BauO NRW 2018) wird das Genehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 durchgeführt.
- Bauen: Bauantrag oder Antrag auf Vorbescheid für Werbeanlagen nach § 10 Bauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 (Anlage I/4 zur VV Bauprüfverordnung)
Antragsformular für die Errichtung, Anbringung oder Änderung von Werbeanlagen nach § 10 Abs. 1 BauO NRW 2018.
- Bauen: Anzeige des Bezugsgebäudes (Referenzielles Baugenehmigungsverfahren § 66 Bauordnung Nordrhein-Westfalen 2018) (Anlage I/2.1 zur VV Bauprüfverordnung)
Im Rahmen der referentiellen Baugenehmigung sind die zu errichtenden Bezugsgebäude der Bauaufsichtsbehörde mit diesem Formular anzuzeigen.
- Bauen: Anzeige der befristeten Nutzungsänderung nach § 64 BauO NRW 2018 (I-2.2)
Anzeige der befristeten Nutzungsänderung nach § 64 BauO NRW 2018
- Bauen: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 64 Bauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 - Bauantrag oder Antrag auf Vorbescheid nach Anlage I/2 zur VV Bauprüfverordnung
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 64 Bauordnung
Zuständige Abteilungen
Wer hilft mir weiter?
Herr Dipl.-Ing. Torsten Paczulla
Raum 604
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag | |
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Montag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Freitag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
Herr Dipl.-Ing. Friedrich Wilhelm Hofmann
Raum 603
Hademareplatz 44
58675 Hemer
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Montag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Freitag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
Frau Dipl.-Ing. Britta Zorn-Mankopf
Raum 606
Hademareplatz 44
58675 Hemer
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Montag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Freitag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
Frau Dipl.-Ing. Susanne Reischl
Raum 603
Hademareplatz 44
58675 Hemer
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Montag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Freitag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
Frau Angelina Stephan
Raum 606a
Hademareplatz 44
58675 Hemer
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Montag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
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Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
Herr Dipl.-Ing. Michael Tobisch
Raum 605
Hademareplatz 44
58675 Hemer
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Montag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
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Donnerstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
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Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.