Die Fertigstellung des Rohbaues und die abschließende Fertigstellung sind dem Bauordnungsamt eine Woche vorher anzuzeigen, um - soweit erforderlich - eine Besichtigung des Bauzustandes zu ermöglichen (Rohbau- bzw. Schlussabnahme).
Rohbaufertigstellung
Der Rohbau ist fertiggestellt, wenn die tragenden Teile, Schornsteine, Brandwände und die Dachkonstruktion vollendet sind. Zur Besichtigung des Rohbaues sind die Bauteile, die für die Standsicherheit und soweit möglich die Bauteile, die für den Brand- und Schallschutz wesentlich sind, derart offen zu halten, dass Maße und Ausführungsart geprüft werden können.
abschließende Fetigstellung
Die abschließende Fertigstellung umfasst die Fertigstellung der Gebäude, der Zugänge und der Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen.
Überwachung der Bauausführungen
Während der Ausführung eines genehmigten Bauvorhabens überprüft die Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten wie dem Bauhherrn und dem Bauleiter. Die Bauüberwachung kann auf Stichproben beschränkt werden. Bei Vorhaben, die im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 68 BauO NRW genehmigt werden - dies trifft auf fast alle nicht gewerblichen Bauvorhaben zu -, kann die Bauaufsichtsbehörde auf die Bauüberwachung verzichten.
Den mit der Überwachung beauftragten Personen ist jederzeit Einblick in die Genehmigungen, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Übereinstimmungserklärungen, -zertifikate, Überwachungsnachweise, Zeugnisse und Aufzeichnungen über die Prüfungen von Bauprodukten, in die Bautagebücher und andere vorgeschriebene Aufzeichnungen zu gewähren.
Genehmigungsfreistellung
Bei Wohngebäuden und deren Nebenanlagen, die innerhalb eines Bebauungsplangebietes liegen und für die eine Genehmigungsfreistellung erfolgt ist, wird auf die Rohbauabnahme und Schlussabnahme in der Regel verzichtet. Statt dessen werden entsprechende Kontrollen von einem Sachverständigen durchgeführt.
Bauüberwachung
Die allgemeine Bauüberwachung nach § 81 BauO NRW (Rohbau- und Schlussabnahme) ist von der ordnungsbehördlichen Bauaufsicht (Bauüberwachung) zu unterscheiden. Bei der ordnungsbehördlichen Bauaufsicht nach § 61 BauO NRW haben die Bauaufsichtsbehörden bei der Errichtung, der Änderung, dem Abbruch, der Nutzung, der Nutzungsänderung sowie der Instandhaltung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Die Bauaufsichtsbehörden haben in Wahrnehmung dieser Aufgaben nach pflichtgemäßem Ermessen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Die Behörde wird bei Verstößen gegen baurechtliche Vorschriften "von Amts wegen" tätig.
Bitte beachten Sie die Aufteilung der Baubezirke.
Baubezirk 1: zuständig Herr M. Barth, Herr M. Tobisch
Baubezirk 2: zuständig Frau A. Stephan, Frau B. Zorn-Mankopf, Frau S. Reischl
- Anschrift
- 001Hademareplatz 4458675Hemer
Dipl.-Ing.
Friedrich Wilhelm
Hofmann
^Standardöffnungszeiten
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
- f.w.hofmann@hemer.de
Dipl.-Ing.
Britta
Zorn-Mankopf
^Standardöffnungszeiten
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
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8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
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8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
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Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
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- b.zorn-mankopf@hemer.de
Dipl.-Ing.
Susanne
Reischl
^Standardöffnungszeiten
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8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
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8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag
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- s.reischl@hemer.de
Angelina
Stephan
^Standardöffnungszeiten
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8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
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8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
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- A.Stephan@hemer.de
Dipl.-Ing.
Michael
Tobisch
^Standardöffnungszeiten
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
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- m.tobisch@hemer.de
Bauabnahme
Die Fertigstellung des Rohbaues und die abschließende Fertigstellung sind dem Bauordnungsamt eine Woche vorher anzuzeigen, um - soweit erforderlich - eine Besichtigung des Bauzustandes zu ermöglichen (Rohbau- bzw. Schlussabnahme).
Rohbaufertigstellung
Der Rohbau ist fertiggestellt, wenn die tragenden Teile, Schornsteine, Brandwände und die Dachkonstruktion vollendet sind. Zur Besichtigung des Rohbaues sind die Bauteile, die für die Standsicherheit und soweit möglich die Bauteile, die für den Brand- und Schallschutz wesentlich sind, derart offen zu halten, dass Maße und Ausführungsart geprüft werden können.
abschließende Fetigstellung
Die abschließende Fertigstellung umfasst die Fertigstellung der Gebäude, der Zugänge und der Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen.
Überwachung der Bauausführungen
Während der Ausführung eines genehmigten Bauvorhabens überprüft die Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten wie dem Bauhherrn und dem Bauleiter. Die Bauüberwachung kann auf Stichproben beschränkt werden. Bei Vorhaben, die im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 68 BauO NRW genehmigt werden - dies trifft auf fast alle nicht gewerblichen Bauvorhaben zu -, kann die Bauaufsichtsbehörde auf die Bauüberwachung verzichten.
Den mit der Überwachung beauftragten Personen ist jederzeit Einblick in die Genehmigungen, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Übereinstimmungserklärungen, -zertifikate, Überwachungsnachweise, Zeugnisse und Aufzeichnungen über die Prüfungen von Bauprodukten, in die Bautagebücher und andere vorgeschriebene Aufzeichnungen zu gewähren.
Genehmigungsfreistellung
Bei Wohngebäuden und deren Nebenanlagen, die innerhalb eines Bebauungsplangebietes liegen und für die eine Genehmigungsfreistellung erfolgt ist, wird auf die Rohbauabnahme und Schlussabnahme in der Regel verzichtet. Statt dessen werden entsprechende Kontrollen von einem Sachverständigen durchgeführt.
Bauüberwachung
Die allgemeine Bauüberwachung nach § 81 BauO NRW (Rohbau- und Schlussabnahme) ist von der ordnungsbehördlichen Bauaufsicht (Bauüberwachung) zu unterscheiden. Bei der ordnungsbehördlichen Bauaufsicht nach § 61 BauO NRW haben die Bauaufsichtsbehörden bei der Errichtung, der Änderung, dem Abbruch, der Nutzung, der Nutzungsänderung sowie der Instandhaltung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Die Bauaufsichtsbehörden haben in Wahrnehmung dieser Aufgaben nach pflichtgemäßem Ermessen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Die Behörde wird bei Verstößen gegen baurechtliche Vorschriften "von Amts wegen" tätig.
Bitte beachten Sie die Aufteilung der Baubezirke.
Baubezirk 1: zuständig Herr M. Barth, Herr M. Tobisch
Baubezirk 2: zuständig Frau A. Stephan, Frau B. Zorn-Mankopf, Frau S. Reischl
Infos im Überblick
Zuständige Abteilungen
Wer hilft mir weiter?
Herr Dipl.-Ing. Friedrich Wilhelm Hofmann
Raum 603
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag | |
---|---|
Montag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Freitag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
Frau Dipl.-Ing. Britta Zorn-Mankopf
Raum 606
Hademareplatz 44
58675 Hemer
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Montag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Freitag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
Frau Dipl.-Ing. Susanne Reischl
Raum 603
Hademareplatz 44
58675 Hemer
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Montag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Freitag: | 8.30 bis 12 Uhr |
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Frau Angelina Stephan
Raum 606a
Hademareplatz 44
58675 Hemer
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Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
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Herr Dipl.-Ing. Michael Tobisch
Raum 605
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