Bauabnahme

Die Fertigstellung des Rohbaues und die abschließende Fertigstellung sind dem Bauordnungsamt eine Woche vorher anzuzeigen, um - soweit erforderlich - eine Besichtigung des Bauzustandes zu ermöglichen (Rohbau- bzw. Schlussabnahme).

Rohbaufertigstellung

Der Rohbau ist fertiggestellt, wenn die tragenden Teile, Schornsteine, Brandwände und die Dachkonstruktion vollendet sind. Zur Besichtigung des Rohbaues sind die Bauteile, die für die Standsicherheit und soweit möglich die Bauteile, die für den Brand- und Schallschutz wesentlich sind, derart offen zu halten, dass Maße und Ausführungsart geprüft werden können.

abschließende Fetigstellung

Die abschließende Fertigstellung umfasst die Fertigstellung der Gebäude, der Zugänge und der Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen.

Überwachung der Bauausführungen

Während der Ausführung eines genehmigten Bauvorhabens überprüft die Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten wie dem Bauhherrn und dem Bauleiter. Die Bauüberwachung kann auf Stichproben beschränkt werden. Bei Vorhaben, die im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW genehmigt werden - dies trifft auf fast alle nicht gewerblichen Bauvorhaben zu -, kann die Bauaufsichtsbehörde auf die Bauüberwachung verzichten.

Den mit der Überwachung beauftragten Personen ist jederzeit Einblick in die Genehmigungen, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Übereinstimmungserklärungen, -zertifikate, Überwachungsnachweise, Zeugnisse und Aufzeichnungen über die Prüfungen von Bauprodukten, in die Bautagebücher und andere vorgeschriebene Aufzeichnungen zu gewähren.

Genehmigungsfreistellung

Bei Wohngebäuden und deren Nebenanlagen, die innerhalb eines Bebauungsplangebietes liegen und für die eine Genehmigungsfreistellung erfolgt ist, wird auf die Rohbauabnahme und Schlussabnahme in der Regel verzichtet. Statt dessen werden entsprechende Kontrollen von einem Sachverständigen durchgeführt.

Bauüberwachung

Die allgemeine Bauüberwachung nach § 81 BauO NRW (Rohbau- und Schlussabnahme) ist von der ordnungsbehördlichen Bauaufsicht (Bauüberwachung) zu unterscheiden. Bei der ordnungsbehördlichen Bauaufsicht nach § 61 BauO NRW haben die Bauaufsichtsbehörden bei der Errichtung, der Änderung, dem Abbruch, der Nutzung, der Nutzungsänderung sowie der Instandhaltung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Die Bauaufsichtsbehörden haben in Wahrnehmung dieser Aufgaben nach pflichtgemäßem Ermessen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Die Behörde wird bei Verstößen gegen baurechtliche Vorschriften "von Amts wegen" tätig.

 

Bitte beachten Sie die Aufteilung der Baubezirke.

Baubezirk 1zuständig Herr M. Barth, Herr M. Tobisch

Baubezirk 2zuständig Frau A. Stephan, Frau B. Zorn-Mankopf, Frau S. Reischl

 

Rohbau Abnahme Baukontrolleur

Infos im Überblick

Frau Dipl.-Ing. Britta Zorn-Mankopf
02372 551-348
b.zorn-mankopf@­hemer.de
Rathaus I
Raum 606
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag:8.30 bis 15.00 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12.00 Uhr
Frau Dipl.-Ing. Susanne Reischl
02372 551-496
s.reischl@­hemer.de
Rathaus I
Raum 603
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Dienstag:8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12.00 Uhr
Freitag:8.30 bis 12.00 Uhr
Frau Angelina Stephan
02372 551-238
A.Stephan@­hemer.de
Rathaus I
Raum 606a
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

 

 

Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.

Herr Dipl.-Ing. Michael Tobisch
02372 551-361
m.tobisch@­hemer.de
Rathaus I
Raum 605
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

 

 

Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.