Allgemeine Informationen
Wahlrechtsgrundsätze
Gewählt wird nach den üblichen Wahlrechtsgrundsätzen in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl.
Wahlperiode
Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.
Wahlsysteme
Kreistags- und Gemeinderatswahl
Kreistags- und die Gemeinderatswahl erfolgen über ein Verbindungssystem aus Mehrheits- und Verhältniswahl. Mit nur einer Stimme wählen die Wähler/innen neben einer/einem Wahlbezirksbewerber/in gleichzeitig die Reserveliste der jeweiligen Partei oder Wählergemeinschaft.
Landratswahl und Bürgermeisterwahl
Für die Landrats- und die Bürgermeisterwahl gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereint. Sollte im ersten Wahlgang kein Kandidat die einfache Mehrheit erreichen, findet am 28. September 2025 eine Stichwahl statt.
Wahlberechtigte in Hemer
Für die Kommunalwahlen sind in Hemer ca. 27.400 Personen wahlberechtigt.
Wahlberechtigung für die Kommunalwahl
In Hemer ist für die Kommunalwahlen wahlberechtigt, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (29.08.2025) in Hemer bzw. im Märkischen Kreis seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Alle Wahlberechtigten im Gemeindegebiet werden am 03.08.2025 von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Hemer eingetragen. Über Ihre Eintragung werden Sie spätestens bis zum 24.08.2025 durch Übersendung einer Wahlbenachrichtigungskarte informiert. Zur Überprüfung der Wahlberechtigung liegt das Wählerverzeichnis in der Zeit vom 25. bis 29.08.2025 im Wahlbüro der Stadt Hemer zur Einsichtnahme bereit.
Wahlgebiet
Kreiswahlen
Das Wahlgebiet für die Kreistags- und Landratswahl ist der Märkische Kreis. Das Kreisgebiet gliedert sich in 32 Kreiswahlbezirke. Davon liegen drei Kreiswahlbezirke im Stadtgebiet der Stadt Hemer. Jeder Kreiswahlbezirk besteht wiederum aus mehreren Wahlbezirken, die die Gemeindebehörden festlegen. Die Wahlbezirke für die Kreistags- und Landratswahl sind identisch mit den Gemeindewahlbezirken der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl.
Gemeindewahlen
Das Wahlgebiet für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl ist das Stadtgebiet von Hemer. Dieses wurde in 19 Gemeindewahlbezirke unterteilt. Aufgrund ihrer räumlichen Größe wurden zwei Wahlbezirk in jeweils zwei Stimmbezirke unterteilt. Somit können in den betreffenden Wahlbezirken jeweils zwei Wahllokale eingerichtet werden. Dadurch wird den Wählerinnen und Wählern am Wahltag die Teilnahme an der Wahl erleichtert.
Eine Übersicht über die Wahlbezirke der Stadt Hemer finden Sie hier:
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Wahlbüro - zu diesen Zeiten erreichen Sie uns!
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Montag: | 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr |
Dienstag: | 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr |
Mittwoch: | 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr |
Donnerstag: | 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr |
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Samstag: | geschlossen |
Sonntag: | geschlossen |
Ihr Kontakt ins Wahlbüro
Ihre Ansprechpersonen
Ihre Ansprechpersonen
Frau Annika Täger
Raum 102
Hademareplatz 44
58675 Hemer
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Montag: | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
Dienstag: | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
Freitag: | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
Herr Jörn Knipping
Raum 104
Hademareplatz 44
58675 Hemer
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Montag: | 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr |
Dienstag: | 9 bis 12.30 Uhr und 13.15 bis 16 Uhr |
Mittwoch: | 8 bis 12.30 Uhr und 13.15 bis 16 Uhr |
Donnerstag: | 8 bis 12.30 Uhr und 13.15 bis 16 Uhr |
Freitag: | 8 bis 13 Uhr |
Samstag: | Jeder erste Samstag im Monat: 9 bis 12 Uhr |