Änderungen in der Straßenreinigungssatzung: Wichtige Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Durch die Erschließung neuer Wohn- und Gewerbegebiete sowie die Erweiterung bestehender Straßen hat sich das Stadtgebiet von Hemer in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt. Neue Straßen wurden gebaut und bestehende Straßen erweitert oder ausgebaut. Um die Verkehrssicherheit weiterhin zu gewährleisten, wurde die notwendige Erweiterung bzw. Änderung der Straßenreinigungssatzung in der Sitzung des Rates am Dienstag, 5. November, beschlossen. Darin wird geregelt, ob eine städtische Reinigung bzw. Winterdienst erfolgt oder aber diese Aufgaben den Anliegern übertragen wurden. Die Änderungen treten am Mittwoch, 20. November 2024, in Kraft.

Neu aufgenommen wurden folgende Straßen:

Am Jalohsweg, An der Schleuse, Dahlienweg, Heider Mühle, Heppingsen, Heppingser Bach, Holmecker Weg, Hültershagen, Im Wiesengrün, Klusenstein, Lange Wiese, Narzissenweg, Poggelgasse, Rollenstraße und Walesstraße.

Die Aufgabenzuteilung ist in der Übersicht der Straßenreinigungssatzung ersichtlich, die hier auf der Homepage der Stadt Hemer heruntergeladen werden kann.

Die Zuständigkeiten einige Bestandsstraßen wurden ebenfalls neu geregelt. Der Grund für diese Änderungen liegt vor allem darin, dass in der Vergangenheit oft keine ausreichenden Wendemöglichkeiten für Kehrmaschinen und Räumfahrzeuge vorhanden waren. Durch den Ausbau der Straßen konnten nun neue Wendemöglichkeiten geschaffen werden.

Von den Anpassungen der Straßenreinigung und/oder Winterwartung betroffen sind folgende Straßen: 
Annoweg, Bautenheide, Brinkstraße, Charlotte-Terheyden-Weg, Haarweg, Sternstraße.

Die Aufgabenzuteilung ist in der Übersicht der Straßenreinigungssatzung ersichtlich, die hier auf der Homepage der Stadt Hemer heruntergeladen werden kann.

Falls Fragen zu den Änderungen aufkommen sollten, steht Anne Pullmann unter der Telefonnummer 02372/551-344 oder per E-Mail (a.pullmann@​hemer.de) als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Aufgrund der bevorstehenden kalten Jahreszeit folgen allgemeine Informationen zum Thema „Winterdienst“:

Im Winter sind Grundstückseigentümer und Mieter verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken von Schnee und Eis zu befreien und bei Glätte zu streuen. Dies muss an Werktagen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr unverzüglich nach dem Schneefall erfolgen. Bei nächtlichem Schneefall muss die Räumung werktags bis spätestens 7 Uhr morgens abgeschlossen sein (an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr). Wichtig ist, dass Salz oder andere auftauende Mittel nicht auf begrünten Flächen verwendet werden dürfen, und dass Schnee nicht auf die Straße geschoben werden darf.

Die Stadt Hemer kümmert sich vorrangig um die Räumung gefährlicher Bereiche auf stark befahrenen Straßen, insbesondere an Kurven und Kreuzungen. Erst wenn diese kritischen Stellen gesichert sind und ausreichend Kapazitäten vorhanden sind, werden auch Nebenstraßen geräumt. Bei starkem Schneefall kann dies etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Leider lässt es sich oft nicht vermeiden, dass Schneepflüge bereits geräumte Einfahrten wieder zuschieben, da das Schneeschild aus Sicherheitsgründen zur Fahrbahnseite gerichtet sein muss. In solchen Fällen müssen die Anwohner die Flächen gegebenenfalls erneut freiräumen.

Es wird empfohlen, Kreuzungen möglichst frei zu halten und Fahrzeuge so zu parken, dass die Räumfahrzeuge ungehindert durchfahren können. Anregungen oder Hinweise zum Winterdienst können im Bürgerecho (www.buergerecho.sih-online.de), unter der Telefonnummer 02371/217-2800 oder per E-Mail (info@​sih-online.de) weitergegeben werden. Weitere Details sind online unter Winterdienst Stadt Hemer zu finden.

 

Das Schneeschieben auf Gehwegen ist Aufgabe der jeweiligen Anlieger. Das gilt übrigens auch für die Entfernung von Laub.

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