Die Stadt Hemer weist darauf hin, dass die Kinder, die bis zum 30.09.2025 das 6. Lebensjahr vollenden, am 1. August 2025 schulpflichtig werden und für den Besuch an einer der acht Hemeraner Grundschule angemeldet werden müssen. Dabei steht die Wahl der Grundschule den Eltern grundsätzlich frei. Allerdings hat jedes Kind einen vorrangigen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegenen Grundschule im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.
Den Erziehungsberechtigten werden in den nächsten Tagen Informationen zur Anmeldung sowie eine Anmeldekarte erhalten. Die Anmeldekarte muss bis spätestens Dienstag, 8. Oktober 2024 bei der Grundschule ihrer Wahl - per Post, in den Hausbriefkasten der Schule oder persönlich im Sekretariat - eingereicht werden. Hinsichtlich des weiteren Verfahrens (persönliche Vorstellung des Kindes in der Schule etc.) wird sich die Schule dann direkt mit den Eltern in Verbindung setzen.
Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die Übernahme von Schülerfahrkosten durch die Stadt Hemer nur für die nächstgelegene Grundschule erfolgt. Sofern Kinder an einer anderen Grundschule angemeldet werden, sind die darüber hinaus gehenden Kosten von den Eltern zu tragen.