Konkretisierung der Landesregierung abwarten

Vorstellung der Reform des Straßenausbaubeitragsrechts lässt noch Fragen offen.

Die Vorstellung der Eckpunkte für die Reform des Straßenausbaubeitragsrechts durch die Regierungsfraktionen im NRW-Landtag in der vergangenen Woche sollen die Beitragszahler entlasten. Die dadurch entstehenden Mindereinnahmen der Kommunen sollen durch ein Landes-Förderprogramm in Höhe von jährlich 65 Millionen Euro ausgeglichen werden. Hemers Erster Beigeordneter und Baudezernent Christian Schweitzer und Bürgermeister Michael Heilmann begrüßen dieses Verfahren: „Es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger. Ziel muss es aber bleiben, wie seitens des Stadtrates klar gefordert, auf die Beteiligung der Anlieger an den Straßenausbaubeiträgen komplett zu verzichten und die Kommunen finanziell nicht zusätzlich zu belasten.“

So verabschiedete Rat der Stadt Hemer im Februar 2019 eine Resolution und forderte darin die Landesregierung auf, das Kommunalabgabengesetz so zu ändern, dass die Bürgerinnen und Bürger von den für den Um- und Ausbau von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen, soweit nicht das Baugesetzbuch anzuwenden ist, befreit werden und die hierdurch den Städten und Gemeinden entstehenden Mindereinnahmen durch das Land zu kompensieren seien. Etwaige neue landesrechtliche Regelungen, sollen in jedem Falle auch für bereits begonnene Maßnahmen gelten.

Allerdings dürfen die Informationen zur Reform der Straßenausbaubeiträge für Christian Schweitzer momentan nur als Absichtserklärungen der Landesregierung gelten. „Offiziell liegt uns noch nichts vor. Wir müssen abwarten, wie die Regierung ihre Pläne konkretisieren wird. Auch zum Verfahren des Förderprogramms müssen noch viele Fragen beantwortet werden.“ Fragen, die der Stadt Hemer nachvollziehbarerweise auch von Bürgerinnen und Bürgern gestellt werden, nach aktuellem Informationsstand jedoch leider noch nicht beantwortet werden können.

Beispielsweise, ob die 65 Millionen Euro jährlich auskömmlich sein werden,  oder ob die Sanierungen der Straße Am Ballo und der Westendorfstraße unter die Neuregelung fallen und die Anlieger mit einer deutlichen Entlastung* rechnen dürfen. „Hier steht ganz klar die Hemeraner Forderung im Raum, diese Maßnahmen in den Förderkatalog aufnehmen zu können.“ Sollte dies nicht realisiert werden, würde für diese Maßnahmen die in der jüngsten Ratssitzung im Rahmen des gesetzlich Zulässigen beschlossene Modifizierung der Straßenausbaubeitragssatzung Anwendung finden.

Die neue Vorschrift, die Anlieger frühzeitig am Verfahren zu beteiligen, so dass sie Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung und damit auch auf die ihnen entstehenden Kosten nehmen können, sorgt in der Stadtverwaltung für keinen zusätzlichen Aufwand. Schweitzer: „Dieses Verfahren, die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig mitzunehmen, praktizieren wir bereits seit längerer Zeit.“

 

 

 

 

 

Die Presseerklärung der Landesregierung sieht Folgendes vor:

Die bisherige Beteiligung der Grundstückseigentümer an den Straßenausbaubeiträgen wird von jetzt bis zu 80 Prozent auf maximal 40 Prozent bei Anliegerstraßen und 30 Prozent bei Haupterschließungsstraßen (dienen dem durchgehenden örtlichen Verkehr) reduziert. Die dabei den Kommunen entstehenden Kosten werden vom Land mit einem Betrag von 65 Millionen Euro ausgeglichen.

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