Tatort Natur - Grünabfälle in der freien Landschaft
"Pflanzenabfälle sind doch Natur - die verrotten doch sowieso". Dies ist die weit verbreitete Meinung von vielen Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzern, die ihre Gartenabfälle, wie Baum- und Strauchschnitt oder Rasen- und Heckenschnitt an Waldrändern oder im Wald, an Grabenböschungen, auf Brachflächen oder einfach in der freien Landschaft ablagern. Die "Schubkarrentäter" sind davon überzeugt, dass die im Laufe der Zeit verrottenden Grünabfälle kein Problem für die Natur darstellen. Die Bezeichnung "Schubkarrentäter" ist in diesem Fall schon angebracht, da die Grünabfallentsorgung in der freien Landschaft bei näherer Betrachtung kein Kavaliersdelikt darstellt.
Was machen die Hausgärtnerinnen und Hausgärtner nun alles falsch? Sie
- entsorgen ihre Gartenabfälle illegal, da sie gegen die Abfallsatzungen der Stadt Hemer und des Märkischen Kreises, gegen Abfallrecht, Landschaftsrecht und Wasserrecht und bei der Entsorgung an Waldrändern oder im Wald auch gegen Forstrecht verstoßen,
- schädigen die Natur, da Grünabfälle in der Natur wildlebende Pflanzen verdrängen, den Boden überdüngen und fremdländische Pflanzen, wie Herkulesstaude (Riesenbärenklau), Japanischen Staudenknöterich und Indisches Springkraut in die Natur einbringen können,
- verunstalten das Landschaftsbild,
- nutzen nicht die vorhandenen Entsorgungs- und Verwertungsmöglichkeiten, die ihnen die Stadt Hemer und der Märkische Kreis anbieten,
- belasten über die Abfallgebühren die Allgemeinheit mit zusätzlichen Kosten, da die illegal entsorgten Grünabfälle eingesammelt und zur Verwertung gegeben werden müssen.
Festzustellen ist, dass die illegale Entsorgung der Grünabfälle völlig unnötig ist, da genügend legale Alternativen zur Verfügung stehen.
Zunächst können die Grünabfälle, sofern das eigene Grundstück groß genug ist, eigenkompostiert und zur Humusversorgung oder Düngung genutzt werden.
Den Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzern, die nicht kompostieren können oder wollen, bietet die Stadt Hemer zahlreiche Möglichkeiten an, ihre Grünabfälle einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen:
- Ganzjährig können die Grünabfälle kostenlos zu den Öffnungszeiten am städtischen Bringhof angeliefert werden. Die Öffnungszeiten und den Ansprechpartner finden Sie auf der Rückseite des Kalenderblattes vom Monat April.
- Größere Grünabfallmengen können Sie direkt bei der Firma Lobbe Entsorgung GmbH im Gewerbegebiet Rombrock in Iserlohn-Sümmern anliefern. Hier werden Ihnen bis zu 500 kg Grünabfall kostenlos abgenommen. Darüber hinausgehende Mengen müssen bezahlt werden. Die Annahmestelle der Firma Lobbe Entsorgung GmbH hat montags bis freitags von 10.00 bis 18.00 Uhr und samstags von 08.00 bis 13.30 Uhr geöffnet.
- Die Stadt Hemer bietet Ihnen über das Jahr 10 Grünabfallholsammlungen an. Die Termine der Abfuhren erfahren Sie im Kalendarium. Die Grünabfallabfuhr kann über die grüne Anforderungskarte oder online hier beantragt werden.
Handeln Sie in Zukunft umweltbewusst und entsorgen Sie Ihre Grünabfälle über die dargestellten ordnungsgemäßen Entsorgungs- und Verwertungswege.
Die illegale Entsorgung von Grünabfällen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet