Ambulante Hilfen - Jugendamt

Welche Unterstützung eine Familie erhält, hängt von dem jeweiligen Bedarf ab. Grundvoraussetzung der Hilfegewährung ist die Bereitschaft der Familie, an den gemeinsam vereinbarten Zielen zu arbeiten und festgelegte Termine einzuhalten.

Die Hilfe findet immer vor Ort, in der Wohnung und dem Umfeld der Familie oder der jungen Erwachsenen statt. Grundsätzlich ist die Unterstützung durch den ambulanten Dienst auf den individuellen Bedarf begrenzt. Dies kann ein  Zeitraum von 3 Monaten bis zu 2 Jahren sein.

Bei dem Einsatz einer Sozialpädagogischen Familienhilfe werden  Familien darin unterstützt, dass sie Lösungen von Alltagsproblemen entwickeln und diese erproben können. Eltern erfahren Hilfe und Anleitung in Erziehungsfragen, der Überwindung von Überlastung, die zu einer Kindeswohlgefährdung führen kann, Sicherstellung der Kinderversorgung und Organisation des Haushaltes.

Bei einer Erziehungsbeistandschaft ist die Unterstützung verstärkt auf den Jugendlichen/ die Jugendliche gerichtet. Die Förderung der Eigeninitiative, bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen, steht dabei im Vordergrund. Die Eltern und das soziale Umfeld werden in geringerem Maße in die Arbeit mit eingebunden. Wichtig ist, dass der junge Mensch dabei den Bezug zu seinem Lebensumfeld behält und die Eltern bzw. die Familie bei den weiteren Entwicklungsschritten mit beteiligt werden.

Hilfe für junge Volljährige wird gewährt, wenn junge Menschen ein eigenständiges Leben außerhalb des Elternhauses beginnen und mit der neuen Situation überfordert sind. In der Regel wurden sie bereits zuvor  durch das Jugendamt unterstützt. Die Organisation eines Haushaltes, Regelung von Formalitäten, eine sinnvolle Einteilung des zur Verfügung stehenden Geldes, einen strukturierten Alltag einhalten, sind die häufigsten Ziele, die junge Erwachsene mit dieser Hilfe erreichen möchten.

Flexible Hilfen sind kurzfristige Unterstützungen zwischen wenigen Wochen und bis zu zwei Jahren. Sie richten sich nach dem individuellen Bedarf einzelner Kinder und umfassen häufig eng begrenzte Zielsetzungen der Familie bzw. des Betreuten. Im Bedarfsfall kann daraus eine andere, gesetzlich fest umrissene, Hilfeform werden.

Der Weg zu den "ambulanten Erziehungshilfen " führt immer über die Beratung im Kinder- und Jugendhilfedienst.

Hilfe zur Selbsthilfe

Infos im Überblick

Bei ambulanten Hilfen entstehen Ihnen keine Kosten.

Nach einer umfassenden Beratung durch den Kinder- und Jugendhilfedienst haben Sie die Möglichkeiten dort einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung nach

§ 27 ff Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) zu stellen.

In einem Entscheidungsgremium, unter Mitwirkung verschiedener pädagogischer Kräfte, wird dann festgelegt welche Hilfe gewährt wird.