Einbürgerungen

Voraussetzungen für Ihre Einbürgerung in Deutschland:

  • Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis sowie ein gültiges Ausweisdokument.
     
  • Sie haben seit acht Jahren Ihren gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland (mit Deutschen verheiratete Personen können bereits nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland eingebürgert werden, wenn die Ehe im Bundesgebiet zwei Jahre bestanden hat). Durch erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses reduziert sich die Mindestaufenthaltsdauer auf 7 Jahre.
     
  • Ihr Einkommen ermöglicht es Ihnen Ihren Lebensunterhalt für sich und für Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II zu bestreiten (dies gilt nicht, wenn Sie diese Leistungen unverschuldet beziehen).
     
  • Sie haben ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.
     
  • Sie haben Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland.
     
  • Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt (geringfügige Verurteilungen werden nicht beachtet).
     
  • Sie bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
     

Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der zuständigen Ansprechpartnerin.



 

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Infos im Überblick

Die Gebühr für die Einbürgerung erwachsener Personen beträgt 255,00 Euro pro Person. Für minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51 Euro zu bezahlen. Werden Minderjährige ohne ihre Eltern eingebürgert, gilt die allgemeine Gebühr von 255 Euro. Die Gebühren werden fällig nach der Entscheidung über den Antrag. Hinzu kommen ggf. Gebühren, die im Verfahren der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit an die Behörden des Heimatlandes zu zahlen sind.

  • Ausländergesetz
  • Staatsangehörigkeitsgesetz
Frau Claudia Westhelle
02372 551-120
c.westhelle@­hemer.de
Rathaus I
Raum 110
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.00 bis 12.30 Uhr und 13.15 bis 16.00 Uhr
Dienstag:9.00 bis 12.30 Uhr und 13.15 bis 16.00 Uhr
Mittwoch:8.00 bis 12.30 Uhr und 13.15 bis 16.00 Uhr
Donnerstag:8.00 bis 13 Uhr
Freitag:8.00 bis 12 Uhr