Führungszeugnisse
Das Führungszeugnis ist ein Auszug über die im Bundeszentralregister gespeicherten Daten einer Person. Das Register enthält Erkenntnisse zu rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen. Der Anspruch auf ein Führungszeugnis besteht ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.
Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreiches Großbritanniens und Nordirlands besitzen. Das Europäische Führungszeugnis kann zusätzlich zu den im Bundeszentralregister gespeicherten Daten eine Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates enthalten.
Das Privatführungszeugnis kann für eigene Zwecke erteilt werden. Es wird z. B. häufig zur Vorlage beim Arbeitgeber benötigt.
Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).
Das erweiterte Führungszeugnis kann für Personen erteilt werden, die eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit ausüben oder aufnehmen sollen, die die Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger umfasst.
Führungszeugnisse werden ausschließlich vom Generalbundesanwalt (Bundeszentralregister) in Bonn ausgestellt.
Antrag
Das Führungszeugnis kann entweder online oder persönlich bei der Meldebehörde beantragt werden.
Für den Online-Antrag müssen Sie im Besitz eines elektronischen Personalausweises oder eines elektronischen Aufenthaltstitels mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sein. Außerdem benötigen Sie ein Lesegerät oder ein kompatibles Smartphone und die AusweisAPP2. Den Antrag können Sie über das Onlineportal des Bundesamtes für Justiz stellen.
Für den persönlichen Antrag im Bürgerbüro beantragen Sie bitte einen Termin.
Ein Antrag kann auch schriftlich gestellt werden. In diesem Fall ist ein formloses Antragsschreiben mit folgenden Daten der/des Antragstellerin/Antragstellers erforderlich:
- Geburtstag
- Geburtsname
- evtl. abweichender Familienname
- Vorname/n
- Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- Anschrift
Die Unterschrift auf dem Antrag muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein.
Antragsvoraussetzungen:
- Der/die Antragssteller/in muss das 14. Lebensjahr vollendet haben (Strafmündigkeit).
- Der/die Antragsteller/in muss mit einer Wohnung in Hemer gemeldet sein (Nebenwohnsitz reicht aus)
- Der/die Antragsteller/in muss persönlich im Bürgerbüro erscheinen, sofern die Antragstellung nicht über das Onlineportal des Bundesamtes für Justiz oder schriftlich erfolgt.
- Der Antrag kann nicht von einem bevollmächtigten Vertreter gestellt werden.
- Bei Minderjährigen Personen (unter 18 Jahren) ist auch der gesetzliche Vertreter antragsberechtigt.
- Bei geschäftsunfähigen Personen kann nur der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen.
- Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden, sind der genaue Verwendungszweck und die genaue Anschrift ggf. mit Abteilungsangabe dieser Behörde anzugeben.
- Bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt.
Dauer
Das Führungszeugnis wird ca. zwei bis drei Wochen nachdem Sie den Antrag gestellt haben versandt. Wenn Sie ein europäisches Führungszeugnis beantragt haben, kann dies auch länger dauern. Das Führungszeugnis darf nur an die antragstellende Person übersandt werden, es sei denn es wurde zur Vorlage bei einer Behörde beantragt. In diesem Fall wird es direkt an die Behörde geschickt.
In dringenden Fällen kann das Führungszeugnis auch direkt beim
Bundesamt für Justiz
– Besucherservice –
Adenauerallee 99 – 103
53113 Bonn
ausgehändigt werden. Hierzu müssen Sie dort den Originalantrag der Meldebehörde sowie einen Lichtbildausweis vorlegen. Beim Europäischen Führungszeugnis ist eine Aushändigung auf diesem Wege nicht möglich.
Weitere Informationen zum Führungszeugnis finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.
Infos im Überblick
Kosten
Führungszeugnis: 13 Euro
In bestimmten Fällen können Sie von den Gebühren befreit werden. In welchen Fällen dies möglich ist, können Sie dem Merkblatt des Bundesamtes für Justiz entnehmen.
Was muss ich mitbringen?
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Antragstellung durch eine/n gesetzliche/n Vertreter/in: Nachweis der Vertretungsmacht, Personalausweis oder Reisepass der vertretungsberechtigten Person
- bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses: schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt
Rechtsgrundlagen
§ 30 – 40 Bundeszentralregistergesetz
Zuständige Abteilungen
Wer hilft mir weiter?
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