Der Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet von Hemer.
Höhe der Hundesteuer
Die Hundesteuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam
a) nur ein Hund gehalten wird 75,00 €.
b) zwei Hunde gehalten werden 90,00 € je Hund.
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 105,00 € je Hund.
d) ein gefährlicher Hund gehalten wird 525,00 €.
e) zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 720,00 € je Hund.
Hunde, für die Steuerbefreiung nach § 3 gewährt wird, werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht berücksichtigt; Hunde, für die eine Steuerermäßigung nach § 4 gewährt wird, werden mitgezählt. Nähere Fragen hierzu beantwortet Ihnen gerne Ihr Bürgerbüro.
Das Formular für die An- bzw. Abmeldung der Hundesteuer ist im Bürgerbüro oder im Serviceportal aufrufbar.
Anzeige von großen oder gefährlichen Hunden sowie Hunden bestimmter Rassen
Durch das Landeshundegesetz NRW sollen Gefahren, die durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang von Menschen mit Hunden entstehen, vermieden werden. Das Landeshundegesetz unterscheidet gefährliche und Große Hunde sowie Hunde bestimmter Rassen. Die Haltung großer Hunde muss beim Ordnungsamt angezeigt, die Haltung gefährlicher Hunde und Hunde bestimmter Rassen muss vom Ordnungsamt genehmigt werden.
Gefährlicher Hund:
Zu den gefährlichen Hunden zählen gemäß § 3 LHundG NRW die folgenden Rassen und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunderassen:
- Pitbull-Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
Hunde bestimmter Rassen:
Zu den Hunden bestimmter Rassen zählen gemäß § 10 LHundG NRW die folgenden Rassen und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunderassen:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
Großer Hund:
Unter den Begriff großer Hund fallen gemäß § 11 LHundG NRW alle Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg aufweisen.
Die Formulare halten wir für Sie im Serviceportal bereit.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 02372 / 551 124 oder über E-Mail: C.Westhelle@hemer.de
Rechtliche Grundlagen sind der Art. 106 (6) des Grundgesetzes (GG) sowie das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) und die aktuelle Hundesteuersatzung der Stadt Hemer, die Sie etwas weiter oben im Formularbereich finden.
Die Formulare finden Sie hier.
Hundesteuer
Der Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet von Hemer.
Höhe der Hundesteuer
Die Hundesteuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam
a) nur ein Hund gehalten wird 75,00 €.
b) zwei Hunde gehalten werden 90,00 € je Hund.
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 105,00 € je Hund.
d) ein gefährlicher Hund gehalten wird 525,00 €.
e) zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 720,00 € je Hund.
Hunde, für die Steuerbefreiung nach § 3 gewährt wird, werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht berücksichtigt; Hunde, für die eine Steuerermäßigung nach § 4 gewährt wird, werden mitgezählt. Nähere Fragen hierzu beantwortet Ihnen gerne Ihr Bürgerbüro.
Das Formular für die An- bzw. Abmeldung der Hundesteuer ist im Bürgerbüro oder im Serviceportal aufrufbar.
Anzeige von großen oder gefährlichen Hunden sowie Hunden bestimmter Rassen
Durch das Landeshundegesetz NRW sollen Gefahren, die durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang von Menschen mit Hunden entstehen, vermieden werden. Das Landeshundegesetz unterscheidet gefährliche und Große Hunde sowie Hunde bestimmter Rassen. Die Haltung großer Hunde muss beim Ordnungsamt angezeigt, die Haltung gefährlicher Hunde und Hunde bestimmter Rassen muss vom Ordnungsamt genehmigt werden.
Gefährlicher Hund:
Zu den gefährlichen Hunden zählen gemäß § 3 LHundG NRW die folgenden Rassen und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunderassen:
- Pitbull-Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
Hunde bestimmter Rassen:
Zu den Hunden bestimmter Rassen zählen gemäß § 10 LHundG NRW die folgenden Rassen und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunderassen:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
Großer Hund:
Unter den Begriff großer Hund fallen gemäß § 11 LHundG NRW alle Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg aufweisen.
Die Formulare halten wir für Sie im Serviceportal bereit.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 02372 / 551 124 oder über E-Mail: C.Westhelle@hemer.de
Infos im Überblick
Was muss ich mitbringen?
Die Formulare finden Sie hier.
Rechtsgrundlagen
Rechtliche Grundlagen sind der Art. 106 (6) des Grundgesetzes (GG) sowie das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) und die aktuelle Hundesteuersatzung der Stadt Hemer, die Sie etwas weiter oben im Formularbereich finden.
Wer hilft mir weiter?
Frau Claudia Westhelle
Raum 110
Hademareplatz 44
58675 Hemer
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