Kinderschutz
Woran erkennt man eigentlich eine Kindeswohlgefährdung?
Diese Frage stellt sich vielen Fachkräften, die in ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit feststellen, dass es Kindern und Jugendlichen nicht gut geht, sich aber noch nichts Konkretes, Fassbares feststellen lässt. Eine Gefährdung des Kindeswohls ist in der Regel nicht direkt zu beobachten: Das Verhalten des Kindes zeigt sich verändert, blaue Flecken können auf eine Misshandlung hinweisen, das Kind kann Andeutungen tätigen, manche Zeichen deuten auf eine unzureichende Versorgung des Kindes.
Doch wie sind diese veränderten Verhaltensweisen und möglichen Hinweise einzuordnen und wer berät in der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung?
Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes festgelegt, dass bestimmte Berufsgruppen - sollten ihnen in ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden - zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung Anspruch auf Beratung durch eine insofern erfahrene Fachkraft haben.
Die Stadt Hemer stellt für die beratenden und prozessbegleitenden Aufgaben zur Abklärung einer Kindeswohlgefährdung zertifizierte Fachkräfte zur Verfügung, die Beratung umfasst auch die in einem Ehrenamt mit Kindern und Jugendlichen tätigen Personen.
Sollten Ihnen eine akute Gefährdung eines Kindes/Jugendlichen auffallen, unterrichten Sie bitte umgehend das Jugendamt der Stadt Hemer
Abtl. Erzieherische Hilfen, Teamleitung: Martin Pott, Tel. 02372/551-278.
Infos im Überblick
Rechtsgrundlagen
SGB VIII § 8b
BKiSchG § 4
Zuständige Abteilungen
Wer hilft mir weiter?
Herr Martin Pott
Raum 118
Hademareplatz 48
58675 Hemer
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Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
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