Kinderschutz (Koordinierter Kinderschutz)
Fachberatung
Fachkräfte unterschiedlicher Arbeitsbereiche, die in Ihrer täglichen Arbeit auf Kinder und Jugendliche treffen und einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdungen haben, haben einen Anspruch auf kostenlose Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“.
Um den verschiedenen Anfragen schnellstmöglich gerecht zu werden, wurde eine Fachberatung im Kinderschutz etabliert.
Diese Fachberatung besteht aus einem Team von „insoweit erfahrenen Fachkräften“ und wird durch die koordinierende Kinderschutzfachkraft der Stadt Hemer begleitet.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: fachberatung@hemer.de
Netzwerkarbeit
Für einen interdisziplinären Kinderschutz mit einer Verantwortungsgemeinschaft wurde mit dem Landeskinderschutzgesetz im Jahr 2022 das Auf- und Ausbauen von kommunalen Netzwerken im Kinderschutz beschlossen. Dieses Netzwerk, welches aus den Arbeitsbereichen Kinderund Jugendhilfe, Gesundheit, Frühe Hilfen, Schule, Justiz und Jugendarbeit besteht, verfolgt in Hemer das Ziel einer effektiven Zusammenarbeit bei möglichen Kindeswohlgefährdungen.
Durch gemeinsame Netzwerktreffen und Qualifizierungsangebote werden die Fachkräfte weitergebildet und gemeinsame Verfahren geschaffen.
Sensibilisierung und Aufklärung
Resultierend aus dem „Netzwerk Kinderschutz“ werden Qualifizierungsangebote für unterschiedliche Berufsgruppen organisiert. Diese tragen zu einem sicheren, professionellen und qualitativen Handeln im Kinderschutz bei.
Zudem profitiert die Öffentlichkeit durch das Netzwerk, da auch bürgernaher Zugang durch Informationsvermittlung zum Kinderschutz geschaffen wird.
Sie werden beraten, wenn…
- Sie sich unsicher sind, ob ein Kind einer Kindeswohlgefährdung ausgesetzt ist.
- Sie ihre Einschätzung bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung überprüfen möchten.
- Sie nicht wissen, welche Institutionen sie in einem Fall hinzuziehen können.
- Sie nicht wissen, ab wann das Jugendamt einzuschalten ist.
- Sie ein Gespräch mit Kindern/ Jugendlichen und/ oder deren Personensorgeberechtigen vorbereiten.
- Sie sich gemeinsam mit Ihrem Team dem Thema Kinderschutz nähern wollen.
- Sie Fragen zum Schutzkonzept haben.
- Sie weitere Anliegen haben.
Sie möchten eine mögliche Kindeswohlgefährdung melden?
Tagesdienst des Kinder- und Jugendhilfedienstes des Stadt Hemer: 0151 6282 5343
Infos im Überblick
Rechtsgrundlagen
Im Jahr 2022 wurde das Landeskinderschutzgesetz verabschiedet.
Das Gesetz verfolgt das Ziel gute Arbeit der Jugendämter in NRW bei der Abwehr von Kindeswohlgefährdungen auf Grundlage des § 8a SGB VIII zu unterstützen und qualitativ weiter auszubauen.
Dies soll durch
- Die Sicherung der fachlichen Standards nach § 79a SGB VIII und regelmäßige Qualitätsentwicklungsverfahren der Kinderschutzpraxis
- Auf- und Ausbau von Koordinierungsstellen für interdisziplinäre Netzwerke Kinderschutz und somit einen verbesserten Austausch insbesondere zwischen den Akteur*innen des interdisziplinären Kinderschutzes
- Entwicklung und Überprüfung von Leitlinien für Kinderschutzkonzepte und Fortbildungen der Fachkräfte
geschehen.
Die Jugendämter haben somit die Pflicht kommunale Netzwerke im Kinderschutz nach § 9 Landeskinderschutzgesetze zu bilden. Dieses wird in Hemer durch den koordinierenden Kinderschutz sichergestellt.
Zuständige Abteilungen
Wer hilft mir weiter?
Frau Kristina Schrejder-Epp
Raum 112a
Hademareplatz 48
58675 Hemer
Tag | |
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Montag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Freitag: | 8.30 bis 12 Uhr |
und nach Vereinbarung