Osterfeuer - Genehmigung
Für die anmeldepflichtigen Osterfeuer gilt, dass sie öffentlich zugänglich sein müssen.
Darüber hinaus sind Abstände von 50 Metern zu Wohngebäuden, von je 25 Metern zu baulichen Anlagen und öffentlichen Verkehrsflächen sowie von 10 Metern zu befestigten Wirtschaftswegen und zu Wald, Feldgehölzen, Bäumen und Sträuchern einzuhalten.
- Werden die nötigen Sicherheitsabstände eingehalten?
100 m zum Wald
50 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden
25 m zu sonstigen baulichen Anlagen
10 m zu befestigten Wirtschaftswegen
25 m Abstand von öffentlichen Verkehrsflächen - Halten Sie ebenfalls ausreichend Abstand zu Gehölzen und anderen brennbaren Gegenständen.
- Vermeiden Sie Gefährdungen und Belästigungen sowie Verkehrsbehinderungen durch Rauch.
- Bei unzumutbaren Belästigungen ist das Feuer abzulöschen.
- Glutreste erfordern eine ständige Aufsicht von zwei Personen, davon eine Volljährige.
Brennstoff für das Osterfeuer
Osterfeuer haben nicht das Verbrennen von Abfällen zum Ziel, sondern dienen der Brauchtumspflege. In diesen Feuern können geeignete pflanzliche Rückstände, wie z. B. Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Nicht mitverbrannt werden dürfen dabei Abfälle wie z. B. beschichtetes / behandeltes Holz (hierunter fallen auch behandelte Paletten, Schalbretter u.s.w.), Altreifen u.ä.
Artenschutz beim Osterfeuer
Für das Osterfeuer aufgeschichtete Reisighaufen werden bereits nach kürzester Zeit von den verschiedensten Kleintieren wie Igel, Kaninchen, Erdkröten und Insekten als Unterschlupf oder Versteck aufgesucht. Das Reisig muss daher kurz vor dem Anzünden vollständig umgeschichtet werden, damit sich die jetzt hier lebenden Tiere einen anderen Unterschlupf suchen können und nicht im Osterfeuer qualvoll verbrennen müssen.
Fragen zum Brennstoff und Artenschutz: Herr Herrmann, Telefon: 02372 551 172
Fragen zur Antragstellung (Alkoholausschank, Dauer der Veranstaltung, Sicherheitsfragen etc.): Herr Risse, Telefon: 02372 551 383
Infos im Überblick
Formulare
-
Osterfeuer - Genehmigungsantrag
Formular zur Anzeige eines Osterfeuers
- Veranstaltungsgenehmigung - Antrag
Zuständige Abteilungen
Wer hilft mir weiter?
Herr Christian Herrmann
Raum 701
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag | |
---|---|
Montag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Freitag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
Herr Risse
Raum 113
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag | |
---|---|
Montag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Freitag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.