- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
Hücking
Öffnungszeiten 321
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-385
- Fax
- 02372 551-5-385
- t.huecking@hemer.de
Sprenger
Fachdienstleitung
^Standardöffnungszeiten
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-380
- Fax
- 02372 551-5-380
- t.sprenger@hemer.de
Pferdekamp
Öffnungszeiten 321
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-384
- Fax
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- a.pferdekamp@hemer.de
Paul
Öffnungszeiten 321
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-228
- Fax
- 02372 551-5-228
- b.paul@hemer.de
Risse
Öffnungszeiten 321
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.
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- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-383
- Fax
- 02372 551-5-383
- c.risse@hemer.de
Biermann
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-117
- Fax
- 02372 551-5-117
- d.biermann@hemer.de
Rufbereitschaft des Ordnungsamtes
- Telefon
- 02351/10650
Sahm
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-130
- n.sahm@hemer.de
Felix-Andreas
Schober
Anmeldung, Ausnahmegenehmigungen, Sondernutzungen
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-128
- f.a.schober@hemer.de
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
Leber
Öffnungszeiten 321
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.
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- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-387
- a.leber@hemer.de
Reisegewerbekarten
Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis. Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist die Ordnungsbehörde, in deren Bezirk der Gewerbetreibende seinen Wohnsitz hat.
1. Allgemeines:
Ein Reisegewerbe im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) betreibt, wer gewerbsmäßig außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung selbständig oder unselbständig (für einen Dritten) in eigener Person Waren feilbietet oder auf Bestellung vertreibt oder ankauft, oder Leistungen bzw. auf Bestellung Leistungen anbietet.
Der Waren- und Leistungsumfang ist im Gesetz genau umgrenzt und bedarf hinsichtlich seiner Zulässigkeit einer Prüfung im Einzelfall, ebenso wie die Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers.
Das bedeutet, das Reisegewerbe ist erlaubnispflichtig und darf erst ausgeübt werden, wenn die Erlaubnis in Form der Reisegewerbekarte erteilt ist.
2. Zuständigkeit:
Für die Erteilung zuständig ist die Wohnsitzgemeinde.
3. Geltungsbereich:
Die Reisegewerbekarte ist nicht zeitlich begrenzt und gilt im ganzen Bundesgebiet (= Geltungsbereich der Gewerbeordnung).
Infos im Überblick
Kosten
Die Gebühr für die Erteilung einer Reisegewerbekarte liegt zwischen 50 und 500 Euro.
Was muss ich mitbringen?
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
· ein Antrag, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
· ein polizeiliches Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
· ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister
· Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
· ein Lichtbild
des weiteren bei Handel mit Lebensmitteln:
· eine amtsärztliche Bescheinigung über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (nicht älter als 3 Monate; zu erhalten beim Gesundheitsamt)
Für Ausländer gelten verschiedene ausländerrechtliche Bestimmungen, die mit dem zuständigen Ausländeramt abzustimmen sind.
Rechtsgrundlagen
§ 55 Gewerbeordnung
Zuständige Abteilungen
Wer hilft mir weiter?
Frau Leber
Raum 111
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag | |
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Montag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
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Freitag: | 8.30 bis 12 Uhr |
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