- Anschrift
- 001 Hauptstrasse 209 58675 Hemer
Ute
Baecker
Öffnungszeiten Bildung,Kultur,Sport und Soziales
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17.30 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001 Hauptstrasse 209 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-251
- Fax
- 02372 551-5-251
- u.baecker@hemer.de
Ute
Daniel
montags bis freitags vormittags-8.30 bis 12.30 Uhr
Montag
8.30 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12.30 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.30 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.30 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.30 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001 Hauptstrasse 209 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-255
- Fax
- 02372 551-255
- u.daniel@hemer.de
Ivonne
Ullrich
Öffnungszeiten Bildung,Kultur,Sport und Soziales
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17.30 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001 Hauptstrasse 209 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-253
- Fax
- 02372 551-5-253
- i.ullrich@hemer.de
Nikola
Linde
- Anschrift
- 001 Hauptstrasse 209 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-252
- Fax
- 02372 551-5-252
- n.linde@hemer.de
Maik
Kroll
IT-Systemadministrator
- Anschrift
- 001 Hauptstrasse 209 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-230
- m.kroll@hemer.de
Schülerbeförderung
Viele Schülerinnen und Schüler erreichen ihre Schule mit den unterschiedlichsten Verkehrsmitteln. Nachfolgend wird dargestellt, in welchen Fällen im Regelfall ein Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten durch den Schulträger (Stadt Hemer) besteht.
Die Übernahme von Schülerfahrkosten erfolgt grundsätzlich nach den Bestimmungen der Verordnung zu § 7 Schulfinanzgesetz (Schülerfahrkostenverordnung NRW). Hiernach übernimmt der Schulträger der besuchten Schule in der Regel unabhängig vom Wohnsitz der Schülerin oder des Schülers die notwendig entstehenden Fahrkosten zur nächstgelegenen Schule.
Der Schulträger entscheidet über das zweckmäßigste Verfahren. In der Stadt Hemer wird im Regelfall auf Antrag eine Schulwegjahreskarte für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zur Verfügung gestellt, wenn die folgenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden:
Der kürzeste Schulweg in der einfachen Entfernung beträgt für Schülerinnen und Schüler
- der Primarstufe mehr als 2 km,
- der Sekundarstufe I sowie die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums mehr als 3,5 km,
- der Sekundarstufe II mehr als 5 km.
Darüber hinaus kann aus gesundheitlichen Gründen, die das Zurücklegen des Schulwegs nicht nur vorübergehend wesentlich beeinträchtigen, eine Übernahme der Schülerfahrkosten notwendig sein.
In diesen Fällen und über sonstige Anspruchsvoraussetzungen erteilt Ihnen der Fachdienst Schule und Sport der Stadt Hemer gern Auskunft.
Antragsformulare sind jeweils in den Schulsekretariaten erhältlich.
Infos im Überblick
Was muss ich mitbringen?
Antragsformulare sind in den Schulsekretariaten erhältlich.
Rechtsgrundlagen
Schülerfahrkostenverordnung NRW,
Schulgesetz NRW