Schwerbehindertenausweise
Erst- und Änderungsanträge
Anträge auf Schwerbehindertenausweise oder auf Feststellung eines höheren Grades einer Behinderung (sog. „Verschlimmerungsanträge“) werden beim Märkischen Kreis bearbeitet. Sie können die Anträge im Bürgerbüro der Stadt Hemer abgeben oder direkt an den Fachdienst Schwerbehindertenrecht des Märkischen Kreises an folgende Anschrift senden.
Märkischer Kreis
Schwerbehindertenrecht
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Antragsformulare
Ein kombiniertes Antragsformular für Erst- und Änderungsanträge steht für Sie zum Download bereit. Papieranträge sind an der Infostelle des Rathauses der Stadt Hemer erhältlich.
Vorzulegende Unterlagen
Bitte legen Sie einem Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ein aktuelles Lichtbild bei. Vermerken Sie auf der Rückseite des Lichtbildes bitte Ihren Namen.
Schwerbehindertenausweise im Scheckkartenformat
Schwerbehindertenausweise werden seit dem 01.09.2014 in Nordrhein-Westfalen im Scheckkartenformat ausgestellt. Die alten Papierausweise bleiben jedoch weiterhin gültig und können auch über den 01.09.2014 hinaus verlängert werden, solange noch Felder für eine Verlängerung auf dem Dokument frei sind. Ausweise im Scheckkartenformat können nicht verlängert werden. Sie müssen regelmäßig durch den Märkischen Kreis neu ausgestellt werden.
Auf Antrag können Schwerbehindertenausweise im alten Format jederzeit gegen einen Ausweis im Scheckkartenformat eingetauscht werden. Dazu müssen Sie einen Antrag auf Neuausstellung im Scheckkartenformat bei bereits anerkannter Schwerbehinderung stellen. Das entsprechende Formular steht ebenfalls zum Download für Sie bereit.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu Schwerbehindertenausweisen erhalten Sie auf der Homepage des Märkischen Kreises.
Infos im Überblick
Kosten
keine
Was muss ich mitbringen?
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Im Falle eines Erstantrages:
- Aktuelles Lichtbild
- Aktuelles Lichtbild
- Im Falle einer Neubeantragung
- Aktuelles Lichtbild
ggf. alter Schwerbehindertenausweis (sofern dieser bis zum Erhalt des neuen Ausweises nicht benötigt wird)
Rechtsgrundlagen
Schwerbehindertenrecht
Formulare
Zuständige Abteilungen
Wer hilft mir weiter?
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