Sofortige Unterbringung nach dem PsychKG

Ein psychisch Kranker oder eine an einer Sucht erkrankte Person kann im Einzelfall von der örtlichen Ordnungsbehörde bei Gefahr im Verzuge in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.

 

Beratung für Betroffene sowie für Angehörige und Personen aus dem sozialen Umfeld bietet der Sozialpsychiatrische Dienst des Märkischen Kreis.

http://www.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/infoseiten/gesundheit/Suchtberatung.php

Infos im Überblick

  • Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
Herr Hücking
02372 551-385
t.huecking@­hemer.de
Rathaus I
Raum 114
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

 

 

Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.