Sofortige Unterbringung nach dem PsychKG
Ein psychisch Kranker oder eine an einer Sucht erkrankte Person kann im Einzelfall von der örtlichen Ordnungsbehörde bei Gefahr im Verzuge in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.
Beratung für Betroffene sowie für Angehörige und Personen aus dem sozialen Umfeld bietet der Sozialpsychiatrische Dienst des Märkischen Kreis.
http://www.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/infoseiten/gesundheit/Suchtberatung.php
Infos im Überblick
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
Zuständige Abteilungen
Wer hilft mir weiter?
Herr Hücking
02372 551-385
t.huecking@hemer.de
Rathaus I
Raum 114
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Raum 114
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag | |
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Montag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Freitag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.