Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Es werden in der Gemeinde veranstaltete Vergnügungen besteuert. Hierzu gehören zum Beispiel der Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten sowie das Halten von Spiel-, Musik- und Geschicklichkeitsgeräten. Ebenso werden Tanzveranstaltungen besteuert.
Steuerschuldner ist grundsätzlich der Halter der betriebenen Spielgeräte beziehungsweise der Veranstalter der genannten Vergnügungen.
Als Steuermaßstab dienen vielfach Pauschbeträge, die nach typischen Merkmalen ermittelt werden (zum Beispiel der Raumgröße). Bei Spielgeräten wird die Steuer nach dem Spieleinsatz beziehungsweise mit Pauschbeträgen erhoben.
Die Steuer wird von der Kommune erhoben. Das Aufkommen fließt nur ihr zu.
Infos im Überblick
Was muss ich mitbringen?
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Aufstellerlaubnis des Ordnungsamtes bei Geldspielgeräten (Geeignetheit)
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An- und Abmeldung der Apparate beim Fachdienst Zahlungsabwicklung, Steuern, Gebühren nach behördlichem Vordruck
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Bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres ist der Stadt Hemer eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen und die errechnete Steuer zu entrichten
Rechtsgrundlagen
Rechtliche Grundlagen sind u. a. der Art. 106 (6) des Grundgesetzes (GG) sowie die aktuelle Vergnügungssteuersatzung, die auch auf dieser Homepage eingesehen werden kann.
Formulare
Zuständige Abteilungen
Wer hilft mir weiter?
Frau Larissa Grießel
Raum 408
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.
Frau Sarah Schwaer
Raum 401
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin einen Termin.
Frau Sabine Sieberg
Raum 401
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin einen Termin.