Bauvoranfrage

Vor Einreichung eines Bauantrages können Sie zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens einen kostenpflichtigen Vorbescheid beantragen.

Wollen Sie als Bauherr rechtsverbindlich geklärt haben, ob Ihr Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist, so können Sie einen Vorbescheid beantragen. Dies kann z. B. vor dem Kauf eines bisher unbebauten Grundstückes sinnvoll sein. Der Vorbescheid gilt unabhängig von einer zwischenzeitlich geändeten Rechtslage zwei Jahre. Die Geltungsdauer kann auf schriftlichen Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden. Der Vorbescheid ermöglicht Ihnen auch ohne Vorlage kompletter Bauunterlagen die Klärung der grundsätzlichen Bebaubarkeit des Grundstückes oder bestimmter bautechnischer Detailfragen. Auf diesem Wege können auch schon im Vorfeld des Bauantrages Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, Abweichungen und Ausnahmen beantragt werden. Vorher empfiehlt es sich jedoch, sich durch die Bauberatung des Bauordnungsamtes beraten zu lassen, da in vielen Fällen kein kostenpflichtiger Vorbescheid erforderlich ist.

Bei Außenbereichsvorhaben, anderen Vorhaben eines gewissen Schwirigkeitsgrades oder in Gemengelagen empfiehlt sich allerdings die Einschaltung eines Architekten, bei bauordnungsrechtlichen Fragestellungen ist dies generell vorgeschrieben.


Hier finden Sie alle Formulare und Anträge für Ihr Bauvorhaben.

Baugenehmigung

Infos im Überblick

Die Gebühren für eine Bauvoranfrage hängen von der Art der Fragestellung, dem Prüfumfang und dem Wert der baulichen Anlagen ab. Sie betragen mindestens 50,-€.

Der Umfang der einzureichenden Unterlagen hängt von der Fragestellung des Antrages ab und kann von einem einfachen Lageplan bis zu vollständigen Bauvorlagen reichen. Der Antrag ist auf jeden Fall schriftlich auf dem entsprechenden Formular einzureichen. Wir beraten Sie gerne!


Hier finden Sie alle Formulare und Anträge für Ihr Bauvorhaben.

  • Baugesetzbuch (Bau GB)
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)
  • Landesbauordnung (BauO NRW)
  • Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
Herr Dipl.-Ing. Torsten Paczulla
02372 551-351
t.paczulla@­hemer.de
Rathaus I
Raum 604
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

 

 

Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.