Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus

Der Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum), bekannt auch unter dem Namen Herkulesstaude, ist eine aus dem Kaukasus bereits im 19. Jahrhundert als Zierpflanze und auch als Bienenweide nach Europa eingeführte und verwilderte Pflanze, die sich auch in Hemer immer stärker ausbreitet.

Neben der Verdrängung der heimischen Flora und Fauna in Bereichen flächendeckender Bestände ist insbesondere die gesundheitliche Gefährdung für den Menschen bei Hautkontakt mit dem Pflanzensaft von Bedeutung.

Insbesondere entlang von Bächen und Verkehrswegen breitet sich die nichtheimische Pflanze sehr erfolgreich aus. Die Fähigkeit, hohe und dichte Pflanzenbestände aufgrund ihres großen Ausbreitungsvermögens über massenhafte Samenproduktion zu bilden und zudem schneller zu wachsen als heimische Pflanzen, kann zur flächendeckenden Verdrängung heimischer Pflanzenarten und der daran gebundenen Tiere führen. Auch schutzwürdige Vegetation, bspw. artenreiche Uferstaudensäume an naturnahen Fließgewässerabschnitten, kann der Riesen-Bärenklau auf diese Weise gefährden. Lokal kann bei flächendeckenden Beständen sogar die biologische Vielfalt vermindert werden.

Eine gesundheitliche Gefahr für den Menschen besteht bei Berührung der Pflanze. Der Saft aller Pflanzenteile führt bei Einwirkung von Sonnenlicht zu verbrennungsähnlichen Schäden der Haut 2. und 3. Grades.

Von besonderer Bedeutung ist daher die Bekämpfung vorhandener Bestände des Riesen-Bärenklaus und somit die Verhinderung der weiteren Ausbreitung der schädlichen Pflanze.

Bekämpfungsmaßnahmen sind auf Dauer allerdings nur dann wirkungsvoll, wenn vorhandene Pflanzenvorkommen möglichst flächendeckend beseitigt werden. Aus diesem Grunde ist die Mithilfe der hemeraner Bürger gefragt. Bekannte Wuchsorte des Riesen-Bärenklau sollten der Verwaltung unter der Rufnummer 551 326 (Herr Rademacher) oder per E-Mail ( g.rademacher@​­hemer.de ) mitgeteilt werden. Die Daten werden sodann dem Stadtbetrieb Iserlohn/Hemer (SIH) übermittelt, der die Bekämpfung durchführt. Eine Zusammenstellung ausführlicher Informationen zu Erscheinungsbild, Gefahrenpotential und den Bekämpfungsmöglichkeiten des Riesen-Bärenklaus sowie zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und den notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im Umgang mit der Pflanze finden Sie hier: Informationen zum Riesenbärenklau.

Gelegentlich werden kleinere Exemplare des Riesen-Bärenklaus mit dem harmlosen heimischen Wiesen-Bärenklau oder mit anderen sogenannten Doldenblütlern verwechselt. Standorte dieser, der heimische Vegetation zugehörigen, Pflanzen werden selbstverständlich nicht bekämpft und sollten der Verwaltung daher auch nicht mitgeteilt werden. In Zweifelsfällen können Fotos - insbesondere der Blätter - der betreffenden Pflanzen ebenfalls an obige E-Mail-Anschrift gesendet werden. Von heimischen Doldenblütlern unterscheidet sich der Riesen-Bärenklau im ausgewachsenen Zustand bereits allein durch seine imposante Größe. An guten Standorten erreicht die Pflanze eine Höhe von 2 bis über 3 m bei einer Blattgröße von 1 m während bspw. der heimische Wiesen-Bärenklau lediglich 50 bis 150 cm hoch wächst.

Die Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus durch den SIH kann - außer an Fließgewässern im Rahmen der Gewässerunterhaltung - selbstverständlich nicht auf privaten Grundstücken erfolgen. Hier ist die Eigeninitiative der Grundeigentümer gefragt.

Sofern Privatpersonen die gesundheitsgefährdenden Pflanzen auf ihren Grundstücken bekämpfen wollen, ist unbedingt der Hautkontakt mit dem gefährlichen Pflanzensaft zu vermeiden.

Folgende Schutzmaßnahmen sind unbedingt zu beachten:

  • Vollständige Bekleidung, Handschuhe und seitlich schließende Schutzbrille,
  • Durchführung der Arbeiten möglichst in den Abendstunden bei geringerer UV-Strahlung,
  • Gelangt Pflanzensaft dennoch auf die Haut, muss diese sofort mit Wasser und Seife abgewaschen werden.

Die wirksamste Bekämpfung und Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Riesen-Bärenklaus erfolgt durch das Abstechen der oberen 10 bis 15 cm der unter der Erdoberfläche befindlichen Pfahlwurzel mit den Erneuerungsknospen. Der im Boden verbleibende Teil der Wurzel treibt nicht wieder aus und stirbt ab.

Das Abschneiden der oberirdischen Pflanzenteile dagegen ist nur von kurzer Wirkung, da die Pflanze anschließend erneut austreibt und Blüten und Samen bildet.

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durch Privatpersonen kann auf Grund der Gesundheits- und Umweltgefährdung nicht empfohlen werden. Außerhalb des Haus- und Kleingartens ist der Einsatz dieser giftigen Mittel zudem ausschließlich Personen mit Pflanzenschutz-Sachkunde vorbehalten.