Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Europawahl 2019 gesucht!

Für die Europawahl am 26. Mai 2019 sucht die Stadt Hemer Freiwillige, die als Mitglieder der Wahlvorstände in den Wahllokalen als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tätig werden.

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Für die Europawahl am 26. Mai 2019 sucht die Stadt Hemer Freiwillige, die als Mitglieder der Wahlvorstände in den Wahllokalen als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tätig werden. Die ehrenamtliche Tätigkeit setzt voraus, dass die Personen zur Europawahl im Mai selbst wahlberechtigt sind. 

Wahlberechtigt sind  alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, die seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Bundesgebiet sofern sie am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht aus besonderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Während der Wahlhandlung geben die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unter anderem die Stimmzettel aus, kontrollieren Wahlbenachrichtigungen und sorgen für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl. Die Wahlvorstände treten am Wahlsonntag in den zugeteilten Wahllokalen um 7.30 Uhr zusammen. Während der Wahlhandlung wird in zwei Schichten gearbeitet. Zur Auszählung der Stimmen müssen sich alle Mitglieder der Wahlvorstände um 18.00 Uhr wieder im Wahllokal einfinden.

Den Mitgliedern der Wahlvorstände wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro gezahlt. Zudem kann die Erstattung von Fahrtkosten beantragt werden (0,30 €/km).

Anmeldungen nimmt das Wahlbüro der Stadt Hemer entgegen (Telefon: 02372/551-126 oder -127).

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