Für viele Bürgerinnen und Bürger in Hemer ist der Straßenverkehrslärm eine große Belastung. Vor allem entlang der klassifizierten Straßen durch Hemer, der B7 (Märkische Straße/Mendener Straße) sowie den Landesstraßen L683 (Im Ohl/Bahnhofsstraße/Hauptstraße) und L 682 (Hauptstraße/Iserlohner Straße/Hönnetalstraße) entstehen für die Anwohnerinnen und Anwohner erhebliche Lärmbelastungen. Neben der Beeinträchtigung der Lebensqualität können mit den hohen Lärmbelastungen auch gesundheitliche Gefährdungen einhergehen. Die Stadt Hemer hat den Entwurf zur vierten Runde der Lärmaktionsplanung nun veröffentlicht. Die Bürgerbeteiligungsphase beginnt am Montag, 18. März, und endet am Sonntag, 21. April.
Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde ein europaweit rechtlicher Rahmen geschaffen, um eine Bestandserfassung der Lärmbelastung durchzuführen (Lärmkartierung) und geeignete Lärmminderungsmaßnahmen zu identifizieren (Lärmaktionsplanung).
Die Stadt Hemer ist verpflichtet, in einem Turnus von fünf Jahren eine Lärmaktionsplanung zu erarbeiten. Dies erfolgt auf Basis von Lärmkarten, die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erstellt werden. Aktuell steht die vierte Runde der Lärmaktionsplanung an, die sich - wie auch die Stufen davor – ausschließlich auf den Straßenverkehrslärm beziehen und an der sich die Bürgerinnen und Bürger beteiligen können.
Der Entwurf samt Anlagen sowie die Beteiligungsmöglichkeit sind hier. Weitere Informationen zum Lärmaktionsplan sind unter www.hemer.de/laerm verfügbar. Rückfragen können an Charlotte Kees vom Fachdienst Verkehrsplanung und Straßenbau (Tel. 02372/551-338; laerm@hemer.de) gerichtet werden.