Am 14. September 2025 findet in Hemer die Seniorenbeiratswahl als Urnenwahl zusammen mit den Kommunalwahlen statt.

Wahlrechtsgrundsätze

Nach Art. 38 des Grundgesetzes werden die Mitglieder des Seniorenbeirates in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. 

 

Wahlperiode

Der Seniorenbeirat wird für die Zeit der Wahlperiode des Rates der Stadt Hemer gewählt. Diese umfasst fünf Jahre.

 

Wahlgebiet

Wahlgebiet ist das Stadtgebiet von Hemer.

 

Wahlbezirk

Das Stadtgebiet von Hemer gliedert sich in 21 Stimmbezirke. Für jeden Stimmbezirk wird ein Wahllokal eingerichtet.

Die folgende Übersicht zeigt die eingerichteten Wahllokale:

 

Stimmbezirks-Nr.

Wahllokal

Barrierefreiheit

1

Oesetalschule

Oesestraße 18

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2

Städt. Kindergarten Birkenweg

Birkenweg 77

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3

Brabeckschule

Stübecker Weg 45

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4

Jugend- und Kulturzentrum

Parkstraße 3

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5

Hans-Prinzhorn-Realschule

Urbecker Straße 52

barrierefrei

6

Pavillon Schulzentrum Parkstraße

Parkstraße 50

barrierefrei

7

Woesteschule

Kantstraße 5

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8

Friedrich-Leopold-Woeste-Gymnasium

Albert-Schweitzer-Straße 1

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9

Paul-Schneider-Haus

Ostenschlahstraße 2

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10

Diesterwegschule

Schulstraße 3

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11

Autohaus Bichmann

Hauptstraße 57

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12

Freiherr-vom-Stein-Schule

Berliner Straße 50

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13

Pfarrheim St. Bonifatius

Hönnetalstraße 62a

barrierefrei

14/1

Firma Erichsen GmbH & Co. KG

Am Iserbach 14

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14/2

Dorfgemeinschaftshaus Ispei

Stephanopel 112

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15/1

ev. Kindergarten Bredenbruch

Ihmerter Straße 102

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15/2

Ihmerter Schule

Heinrich-Goswin-Straße 18

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16

Koch Machinery & Technology GmbH

Sternstraße 9

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17

Katholisches Gemeindezentrum Deilinghofen

Im Keunenborn 9

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18

Deilinghofener Schule

Brockhauser Weg 30

barrierefrei

19

Ev. KTE Stephanus

Pastoratstraße 8

barrierefrei

 

Wahlsystem

Die Wahl findet als Mehrheitswahl statt. Jede Wählerin / Jeder Wähler hat eine Stimme. Gewählt sind die 7 Kandidatinnen und Kandidaten, die die meisten gültigen Stimmen auf sich vereinen können. 

 

Wahlberechtigte in Hemer

Für die Seniorenbeiratswahl sind in Hemer ca. 11.300 Personen wahlberechtigt. 

 

Wahlberechtigung für die Seniorenbeiratswahl

Wahlberechtigt für die Wahl zum Seniorenbeirat ist, wer am Wahltag Einwohner der Stadt Hemer ist, das 60. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.

Alle Wahlberechtigten im Gemeindegebiet werden am 03.08.2025 von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Hemer eingetragen und erhalten bis spätestens zum 24.08.2025 eine Wahlbenachrichtigung. Zur Überprüfung der Wahlberechtigung liegt das Wählerverzeichnis in der Zeit vom 25. bis 29.08.2025 im Wahlbüro der Stadt Hemer zur Einsichtnahme bereit.

 

Wählen im Wahllokal

Anhand der Wohnanschrift werden die Wahlberechtigten den Stimmbezirken zugeordnet. Die Wählerinnen und Wähler müssen zur Stimmabgabe das Wahllokal in ihrem Stimmbezirk aufsuchen. Dort können Sie dann gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigung oder eines Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass) an der Urnenwahl teilnehmen. Mit der Wahlbenachrichtigung wird den Wahlberechtigten mitgeteilt, welches Wahllokal am Wahltag zur Stimmabgabe aufzusuchen ist.

 

Briefwahl

Anträge auf Briefwahlunterlagen können nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung bis zum 12.09.2025 um 15.00 Uhr gestellt werden. Bei einem Antrag auf Briefwahlunterlagen sind die üblichen Postlaufzeiten zu beachten. Um einen rechtzeitigen Zugang der Unterlagen sicherzustellen, empfiehlt das Wahlbüro den Antrag bis spätestens zum 08.09.2025 zu stellen.

Für viele Wählerinnen und Wähler ist es bereits zur Routine geworden, die Briefwahlunterlagen im Wahlbüro der Stadt Hemer persönlich zu beantragen und direkt an Ort und Stelle zu wählen. 

Für den schriftlichen Antrag kann das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. 

Die Rücksendung des ausgefüllten Wahlbriefs ist für die Wählerinnen und Wähler kostenlosAlternativ können Wahlbriefe auch in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden. Für die Rücksendung wird ebenfalls auf die üblichen Postlaufzeiten verwiesen.

 

Briefwahlunterlagen online beantragen 

Das Onlineverfahren für den Antrag auf Briefwahlunterlagen wird für folgenden Zeitraum frei geschaltet:

 

04.08.2025  00:00 Uhr     bis      09.09.2025  24:00 Uhr

 

Das Onlineverfahren finden Sie hier:

Der Link wird rechtzeitig vor Freischaltung des Onlineverfahrens zur Verfügung gestellt.

 

Wahlergebnispräsentation

Das Wahlergebnis der Seniorenbeiratswahl wird durch einen zentralen Wahlvorstand im Rathaus am 17.09.2025 ermittelt. Das vorläufige Wahlergebnis wird dann auf der Homepage der Stadt Hemer veröffentlicht. 

 

 

Ihre Ansprechpersonen

Herr Jörn Knipping
02372 551-110
Rathaus I
Raum 104
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Dienstag:9 bis 12.30 Uhr und 13.15 bis 16 Uhr
Mittwoch:8 bis 12.30 Uhr und 13.15 bis 16 Uhr
Donnerstag:8 bis 12.30 Uhr und 13.15 bis 16 Uhr
Freitag:8 bis 13 Uhr
Samstag:Jeder erste Samstag im Monat: 9 bis 12 Uhr
Frau Annika Täger
02372 551-111
Rathaus I
Raum 102
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Viktoria Czech
02372 551-237
Rathaus I
Raum 213
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

 

 

Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.